Lautertal

Beiträge

Schließzeiten der Geschäftsstelle und des Bauhofs

Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (Am Schlachthof 4, Bensheim) sowie die Verwaltung des Bauhofservice (Röderweg 14, Bensheim) sind vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 geschlossen.

Für den Bereich Abwasserentsorgung ist in dringenden Fällen ein Notdienst erreichbar. Für Anwohner aus Bensheim, Einhausen und Lautertal gilt die Telefonnummer 06251 / 1096-0. Anwohner aus Biblis und Groß-Rohrheim erreichen den Notdienst unter 0172 / 6240244.

Ab dem 04.01.2021 ist der KMB wieder regulär telefonisch und per E-Mail erreichbar. Für Publikumsverkehr bleibt die Geschäftsstelle pandemiebedingt weiterhin geschlossen.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 14. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.