Regenwasser
sofern es der Kanalisation zugeleitet wird
Der Begriff der Grundstücksentwässerung kennzeichnet das Sammeln und Weiterleiten von Schmutz- und Regenwasser aus den Bodeneinläufen sowie Fallleitungen eines Gebäudes und das anschließende Zuführen an die öffentliche Kanalisation.
Die Grundstücksentwässerungsanlage beinhaltet alle Einrichtungen innerhalb der Grundstücksgrenzen, die der Abwassersammlung, -vorbehandlung, -prüfung und -ableitung dienen. Die „Übergabe“ des Abwassers erfolgt im Regelfall an der Grundstücksgrenze.
Neben der Grundstücksentwässerungsanlage ist der Anschlusskanal Bestandteil eines Grundstücksanschlusses. Unter dem Anschlusskanal wird die Verbindung zwischen dem Misch-, Schmutz- oder Regenwasserkanal und der Grundstücksentwässerungsanlage im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze verstanden. Je nach Abwassersystem der Kommune gibt es einen oder sogar zwei Hausanschlüsse.
sofern es der Kanalisation zugeleitet wird
z.B. aus dem Sanitärbereich
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