Bestattungsarten
Die Stadt Bensheim bietet auf ihren Friedhöfen folgende Bestattungsarten an:
Grabart | Beisetzungs- möglichkeiten | Erwerb | Verlängerung | Verfügbarkeit |
---|---|---|---|---|
Familiengrab – Einzelplatz | 2 Särge und 4 Urnen | 3.200 € (30 Jahre) |
107 € (pro Jahr) | Auf dem Friedhof Bensheim–Mitte derzeit nicht mehr verfügbar. |
Familiengrab – Doppelplatz | 4 Särge und 8 Urnen | 4.000 € (30 Jahre) | 134 € (pro Jahr) | Auf dem Friedhof Bensheim–Mitte derzeit nicht mehr verfügbar. |
Familiengrab – Urnengrab | 4 Urnen | 2.200 € (25 Jahre) | 88 € (pro Jahr) | Auf dem Friedhof Bensheim–Mitte derzeit nicht mehr verfügbar. |
Familiengrab – Raseneinzelplatz mit Grabpflege durch die Stadt | 2 Särge und 4 Urnen | 4.000 € (30 Jahre) |
134 € (pro Jahr) | Nur auf dem Friedhof in Auerbach verfügbar. |
Familiengrab – Rasendoppelplatz mit Grabpflege durch die Stadt | 4 Särge und 8 Urnen | 5.600 € (30 Jahre) | 187 € (pro Jahr) | Nur auf dem Friedhof in Auerbach verfügbar. |
Familiengrab – Kindergrab für Verstorbene von bis zu 5 Lebensjahren | 1 Sarg | 1.800 € (20 Jahre) | 90 € (pro Jahr) | Auf dem Friedhof Bensheim–Mitte nicht verfügbar. |
Reihengrab | 1 Sarg und ggf. 1 Urne | 2.500 € (25 Jahre) | Die Verlängerung eines Reihengrabes ist nicht möglich | Auf dem Friedhof Bensheim–Mitte nicht verfügbar. |
Rasenreihengrab mit Grabpflege durch die Stadt | 1 Sarg und ggf. 1 Urne | 3.300 € (25 Jahre) | Die Verlängerung eines Reihengrabes ist nicht möglich | Nur auf dem Friedhof in Auerbach verfügbar. |
Kinderreihengrab für Verstorbene von bis zu 5 Lebensjahren | 1 Sarg | 1.400 € (15 Jahre) | Nach Ablauf der 15 Jahre kann dieses Grab in ein Familiengrab – Kindergrab umgewandelt und dann verlängert werden | Auf dem Friedhof Bensheim–Mitte nicht verfügbar. |
Einzelgrabstätte im muslimischen Grabfeld | 1 Sarg oder Tuch | 3.000 € (30 Jahre) | 100 € (pro Jahr) | Nur auf dem Waldfriedhof verfügbar. |
Urnenkammer in Urnenstele | 2 Urnen | 2.800 € (25 Jahre) | 112 € (pro Jahr) | Waldfriedhof, Friedhof Auerbach, Friedhof Fehlheim, Friedhof Gronau, Friedhof Schönberg, Friedhof Schwanheim, Friedhof Zell |
Baumgrabstätte – Baumquartal (baulich nicht abgegrenzt) | 3 Urnen je Baumquartal | 3.500 € (25 Jahre) | 140 € (pro Jahr) | Friedhof Fehlheim, Friedhof Langwaden, Friedhof Schönberg, Friedhof Schwanheim |
Baumgrabstätte (baulich abgegrenzt) | 4 Urnen | 3.800 € | 152 € | Nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Bensheim-Auerbach verfügbar |
anonymer Urnengrabplatz mit Grabpflege durch die Stadt | 1 Urne | 1.700 € (20 Jahre) | Nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof in Auerbach verfügbar. Die Beisetzung erfolgt hier unwiderruflich, eine spätere Umbettung ist nicht möglich. |
Beisetzungsgebühren
Für Beisetzungen und sonstige Dienstleistungen werden folgende Gebühren erhoben:
Art der Beisetzung | Gebühren |
---|---|
Urnenbeisetzung (Erdgrab) | 580 € |
Urnenbeisetzung (Urnenkammer) | 500 € |
Beisetzung der Leiche eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem 5. Lebensjahr | 1.650 € in einem Reihengrab, muslimischen Grab oder in einem Familiengrab (normale Lage 1,80m)
1.800 € in einem Familiengrab (tiefe Lage 2,50m) |
Beisetzung der Leiche eines Kindes bis zum 5. Lebensjahr | 650 € in einem Kinderreihengrab oder in einem Kinderfamiliengrab
650 € in einer Familiengrabstätte normal (1,80 m) 900 € in einer Familiengrabstätte tief (2,50 m) |
Beisetzung von Sternenkindern | 170 € in einem Familiengrab oder in das auf dem Friedhof Bensheim-Mitte befindliche Sammelgrab für Sternenkinder (öffentlich zugänglich) |
Gebühren für weitere Dienstleistungen
Art der Dienstleistung | Gebühren |
---|---|
Nutzungsrecht an Grababtrennungen – Reihengrabstätte (Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg) | 260 € |
Nutzungsrecht an Grababtrennungen – Familieneinzelgrabstätte (Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg) | 360 € |
Nutzungsrecht an Grababtrennungen – Familiendoppelgrabstätte (Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg) | 490 € |
Nutzungsrecht an Grababtrennungen – Kinderreihengrabstätte (Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg) | 120 € |
Nutzungsrecht an Grababtrennungen – Kinderfamiliengrabstätte (Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg) | 160 € |
Nutzungsrecht an Grababtrennungen – Urnengrabstätte (Abt. K Friedhof Mitte, Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg) | 190 € |
Nutzungsrecht an Grababtrennungen – Einzelgrabstätten im muslimischen Grabfeld | 300 € |
Nutzung offene Trauerhalle (Bensheim–Gronau) | 80 € |
Nutzung geschlossene Trauerhalle (alle Friedhöfe Gronau) | 250 € |
Nutzung der Friedhofskirche auf dem Friedhof Bensheim–Mitte | 280 € |
Aufbewahrung und Kühlung einer Leiche | 250 € |
Umschreibung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte | 70 € |
Genehmigungsgebühr für stehende Grabdenkmäler | 130 € |
Genehmigungsgebühr für liegende Steine, Abdeckplatten und Einfassungen | 100 € |
Verwaltungsgebühr bei vorzeitiger Grabrückgabe (vor Ablauf der Ruhefrist) | 180 € |
Pflegepauschale für vorzeitig zurückgegebene Erdgrabstätten | 30 € für Reihengrabstätten 40 € für Familiengrabstätten (Einzelplatz) 10 € für Kindergrabstätten je angefangenem Kalenderjahr bis zum Ablauf der Ruhefrist |
Pflegepauschale für vorzeitig zurückgegebene Urnenerdgrabstätten |
15 €
je angefangenem Kalenderjahr bis zum Ablauf der Ruhefrist |
Die Bestattungsarten und Gebühren sind in der Friedhofsordnung sowie in der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bensheim geregelt. Die Satzungen können Sie hier herunterladen.
KMB – Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße
Am Schlachthof 4
64625 Bensheim
Telefon 06251/1096-0
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