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Bensheim: Routinemäßige Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim

Ab dem 12. September wird der KMB auf den neun städtischen Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt Bensheim gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind

Lautertal: Routinemäßige Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal

Ab dem 19. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.

Bensheim: Endspurt bei der grundhaften Erneuerung „Am Junkergarten“ und „Am Falltor“ des KMB: Verkehrsfreigabe am Freitag 05.08.2022

Nachdem letzte Woche planmäßig der Einbau der Asphaltdecke in den Straßen „Am Junkergarten“ und „Am Falltor“ erfolgt ist, werden diese Woche noch abschließende Arbeiten durchgeführt, u.a. die Fahrbahnmarkierung und Beschilderung am Donnerstag 04.08. Die offizielle Verkehrsfreigabe ist für Freitag 05.08.2022 geplant. In der Woche vom 08.-12.08. finden kleinere Restarbeiten im Bereich der Gehwege statt. Die grundhafte Erneuerung der beiden Straßen wird damit abgeschlossen sein.

Bei Rückfragen oder Anregungen steht Herr Fischer (Tel. 06251/1096-62) vom KMB gerne zur Verfügung.

Grundhafte Erneuerung „Am Junkergarten“ und „Am Falltor“ nähert sich dem Ende: Einbau der Asphaltdecke Ende Juli

Bis Anfang August wird die grundhafte Erneuerung der beiden Straßen „Am Falltor“ und „Am Junkergarten“ abgeschlossen sein. Aktuell laufen noch die Straßenbauarbeiten im Kreuzungsbereich zwischen „Am Falltor“ und „Am Junkergarten“. Am Dienstag, 26.07.2022, erfolgt dann der Einbau der Asphaltdecke in der Straße „Am Falltor“. Am Mittwoch, 27.07.2022, erfolgt der Einbau der Asphaltdecke „Am Junkergarten“ einschließlich der Kreuzung Am Falltor/ Am Junkergarten. Anschließend finden am 28.07. und 29.07. Restarbeiten (Pflaster) im Kreuzungsbereich statt.

Für die Asphaltierungsarbeiten der beiden Straßen ist eine Vollsperrung erforderlich:

Die Straße „Am Falltor“ wird vom 25.07. bis einschließlich 27.07.2022 voll gesperrt sein. Die Straße „Am Junkergarten“ wird vom 26.07. bis einschließlich 28.07.2022 voll gesperrt sein. Dies betrifft auch den Anliegerverkehr und die Zufahrt zu den Grundstücken der jeweiligen Straßen.

In der Woche vom 01.08.-05.08.3022 finden abschließende Pflaster-, Beschilderungs- und Markierungsarbeiten statt. Mit Abschluss dieser Arbeiten erfolgt die offizielle Verkehrsfreigabe für alle Straßen.

Wir bitten im Voraus um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen. Bei Rückfragen oder Anregungen steht Herr Fischer (Tel. 06251/1096-62) vom KMB gerne zur Verfügung.

Grundhafte Erneuerung des KMB „Am Junkergarten“ und „Am Falltor“ in Schwanheim: 6. Bauabschnitt startet am 20.06.2022 unter Vollsperrung

Ab dem 20.06.2022 starten in Schwanheim die Arbeiten im 6. und somit letzten Bauabschnitt, dem Kreuzungsbereich zwischen den Straßen „Am Falltor“ und „Am Junkergarten“. Diese werden voraussichtlich fünf Wochen dauern. Für die grundhafte Erneuerung dieses Abschnitts ist eine Vollsperrung erforderlich. Nach Bensheim-Fehlheim gelangt man während der Vollsperrung über Langwaden und Rodau.

Die Straße „Am Falltor“ ist während der Arbeiten im 6. Bauabschnitt bis zur Baustelle in beide Richtungen befahrbar. Die Einbahnstraßen Regelung wird in diesem Zeitraum aufgehoben. Bei Begegnungsverkehr muss dann jeweils ein Auto über den Gehweg fahren. Die Straße „Am Junkergarten“ wird voraussichtlich ab dem 25.06. für Anlieger wieder befahrbar sein (ebenfalls bis zur Baustelle). Dort laufen aktuell noch die abschließenden Straßenbauarbeiten im 4. Bauabschnitt zwischen Haus Nummer 1 bis 18.

Durch die Vollsperrung im 6. BA fallen die Bushaltestellen „Mühlgrabenstraße“ und „Kirche“ in Fehlheim aus. Dafür wird eine Ersatzhaltestelle an der Carl-Orff-Schule eingerichtet. Aushänge sollten beachtet werden. Da es zu geänderten Abfahrtzeiten kommen wird, sind die aktuellen Informationen auf der Seite www.vrn.de einzusehen.

Ende Juli werden die Fahrbahnen im „Am Junkergarten“ und „Am Falltor“ asphaltiert. Für die Asphaltarbeiten wird eine Vollsperrung erforderlich sein, über die der KMB die Anwohner rechtzeitig informieren wird.

Wir bitten im Voraus um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen. Bei Rückfragen oder Anregungen stehen Herr Horn (Tel. 06251/1096-61) und Herr Fischer (Tel. 06251/1096-62) vom KMB gerne zur Verfügung.

 

KMB startet mit der Kanalsanierung im Verbandsgebiet: Sichere Abwasserkanäle für Bensheim, Biblis, Einhausen, Groß-Rohrheim und Lautertal

Abwasserkanäle müssen standsicher, betriebssicher und dicht sein. Hierfür ist der KMB (Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße) in seinen Mitgliedskommunen Bensheim, Biblis, Einhausen, Groß-Rohrheim und Lautertal zuständig. Um diese Anforderungen zu erfüllen, führt der KMB jährlich Kanalsanierungsmaßnahmen im Verbandsgebiet durch. Neben Reparaturarbeiten werden auch Renovierungsmaßnahmen und Erneuerungen umgesetzt.

Die Vorarbeiten (TV-Untersuchung) für die Kanalsanierungen laufen seit dem 29.03.2022, beginnend in Groß-Rohrheim. Danach folgen die Vorarbeiten in Biblis, Einhausen, Bensheim und Lautertal. Insgesamt dauern die Sanierungsmaßnahmen im gesamten Verbandsgebiet bis Ende Mai 2023. Fünf Übersichtskarten zu den KMB Mitgliedskommunen mit Angabe der Straßen, in denen Kanalsanierungsmaßnahmen stattfinden, können auf der KMB-Website in der Rubrik „Abwasser“ abgerufen werden: www.kmb-bensheim.de/wp-content/uploads/2022/01/KMB_Kanalsanierungen-2022_Verbandsgebiet.pdf. Nach abgeschlossener Sanierungsmaßnahme werden die durchgeführten Arbeiten mittels einer Kamerainspektion überprüft.

Die von der Kanalsanierung direkt betroffenen Anwohner erhalten mit entsprechendem Vorlauf ein Informationsschreiben, an welchen Tagen die Maßnahmen ausgeführt werden. An diesen Tagen wird gebeten, sparsam mit Wasser umzugehen.

Kanalsanierung mit dem Inliner-Verfahren

Wenn der Abwasserkanal aufgrund seines Durchmessers ausreichend leistungsfähig ist und genug Abwasser ableiten kann, versucht der KMB, die Sanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise auszuführen zu lassen. Das bedeutet, dass für die Arbeiten am Kanal die Straße nicht aufgebrochen werden muss. Stattdessen werden die bereits vorhandenen Schächte verwendet, um Zugang zu den Rohren zu erlangen. Im Gegensatz zur offenen Bauweise reduziert sich die Bauzeit deutlich und die Beeinträchtigungen für die Anwohner sind minimal.

Bei der Renovierung von Abwasserkanälen kommt in der Regel das Schlauchliner-Verfahren zum Einsatz. Es wird ein mit Kunstharz getränkter Glasfaserschlauch im alten Kanalrohr mit Luftdruck aufgestellt und mit Hilfe von UV-Licht ausgehärtet. Der Abwasserkanal kann noch am selben Tag nach einer Dichtheitsprüfung wieder in Betrieb genommen werden. Für eine Materialprüfung wird ein Probestück entnommen. Die Anschlüsse am sanierten Kanal werden im Nachgang durch Roboter oder händisch, je nach Dimension, wieder fachgerecht abgedichtet. Für diese verschiedenen Arbeitsschritte sind mehrere Arbeitskolonnen nötig, sodass es nötig sein kann, dass an einer Stelle mehrfach gearbeitet wird. Die verschiedenen Arbeitseinsätze dauern typischerweise einen Tag und beschränken sich auf den Bereich um die Kanalschächte.

Die Bauüberwachung wird von Ingenieuren des KMB durchgeführt. Wir bitten im Voraus um Verständnis für eventuell entstehende Beeinträchtigungen. Bei Fragen oder Anregungen stehen Herr Wondrak (zertifizierter Kanalsanierungsberater, 06251/1096-33) und Herr Schultheis (06251/1096-39) gerne zur Verfügung.

Farbreste, Schmutzwasser oder Chemikalien gehören nicht in den Straßengully / Sogenannte „Fehleinleitungen“ belasten Kanäle und Gewässer im KMB-Verbandsgebiet

Anlässlich des Weltwassertages Ende März macht der KMB auf die unterschiedlichen Entwässerungssysteme und ihre Bedeutung für unsere Umwelt aufmerksam. Bei turnusmäßigen Kanalinspektionen müssen die Mitarbeiter des KMB leider immer wieder feststellen, dass es Haushalte gibt, die verunreinigtes Wasser über den Straßenablauf („Gully“) vor ihren Grundstücken entsorgen. Häufig sind auch Farbreste zu finden, die vermutlich im Rahmen von Renovierungen übriggeblieben sind. Aus diesem Grund möchte der KMB auf das in vielen Straßen vorhandene Trennsystem und seine Bedeutung für die Umwelt aufmerksam machen: Die Straßenabläufe im Trennsystem sind an die Regenwasserkanalisation angeschlossen und leiten das Wasser ungefiltert direkt in Flüsse oder Bäche wie die Lauter / Winkelbach, die Meerbach, die Ziegelbach oder die Weschnitz. Wer aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit Farbreste, Wischwasser oder andere chemische Substanzen über den Straßengully entsorgt, verschmutzt also ganz unmittelbar die natürlichen Gewässer und bringt sie aus dem ökologischen Gleichgewicht. Und das kann teuer werden: Fehlerhafte Einleitungen wie diese entsprechen nicht der Entwässerungssatzung und werden mit einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro geahndet. Schmutziges Putzwasser entsorgt man also besser über seine Abflüsse im Haus, die über den Schmutzwasserkanal an die Kläranlage angeschlossen sind.

Der KMB empfiehlt darüber hinaus, bei Umbauarbeiten im Gebäude zu prüfen, in welchen Kanal das Abwasser fließt. Es wird verstärkt beobachtet, dass teilweise Toiletten- oder Küchenabflüsse im Zuge von An- und Umbaumaßnahmen fälschlicherweise an den Regenwasserkanal angeschlossen wurden und nur mit viel Aufwand zu untersuchen ist, wo dieser Abfluss ist. Umgekehrt liegt auch dann ein Fehlanschluss vor, wenn Regenwasseranschlüsse mit dem Schmutzwasserkanal verbunden werden, da dadurch der Schmutzwasserkanal zusätzlich belastet wird.

Teure Beseitigung von Kanal-Ablagerungen

Ein weiteres Problem tritt auf, wenn flüssige Abfälle (z. B. Beton- oder Mörtelreste) in den Regenwasserkanal gelangen und bei trockenem Wetter nicht weitergeleitet werden. Das führt zu Ablagerungen, die sich mit der Zeit so stark ansammeln, dass die Kanäle verstopfen.  Um sie zu beseitigen, muss sie der KMB mit aufwändiger Robotertechnik herausfräsen. Das Entfernen solcher Ablagerungen ist mit hohen Kosten verbunden – umso ärgerlicher für die Bürger, wenn sich diese Kosten dann zwangsläufig auch in den Abwassergebühren niederschlagen.

Trennsystem: ökologischer und kosteneffizienter

Der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) ist für die Beseitigung des Abwassers in Bensheim, Biblis, Einhausen, Groß-Rohrheim und Lautertal verantwortlich und betreibt dafür ein Kanalnetz von rund 450 km. Davon bilden ca. 90 km die Regenwasserkanäle, die ausschließlich das Niederschlagswasser befördern. Das Schmutzwasser wird in einem getrennten abgeschlossenen System zu einer der Kläranlagen geleitet. Die unabhängige Entwässerung von Regenwasser und Schmutzwasser bezeichnet man daher als Trennsystem und ist im Vergleich zum Mischsystem ökologischer und kosteneffizienter. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll.

Dem Abwassersystemplan des KMB können die Bürger entnehmen, welches Entwässerungssystem vor ihrem Grundstück zum tragen kommt: www.kmb-bensheim.de/flyer/abwassersystemplan

Download Infobroschüre unter diesem Link.

Grafik: SEH.

 

Grundhafte Erneuerung des KMB „Am Junkergarten“ in Schwanheim: 4. Bauabschnitt startet am 17.01.2022 unter Vollsperrung

Am 17.01.2022 starten in Schwanheim die Arbeiten im 4. Bauabschnitt: Dieser verläuft in der Straße „Am Junkergarten“ von Haus Nr. 18 bis 53. Zunächst finden Kanalbauarbeiten statt, anschließend folgen die Straßenbauarbeiten. Für die grundhafte Erneuerung dieses Abschnitts ist eine Vollsperrung erforderlich. Fußläufig sind die Grundstücke jederzeit erreichbar. Die Einbahnstraßen-Regelung in der Straße “Am Falltor” wird für die Dauer des vierten Bauabschnitts gedreht, sodass Richtung Fehlheim gefahren wird. Dies erfolgt auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, um die Busverkehre in unveränderter Route abzuwickeln. Die KMB-Maßnahmen im 4. Bauabschnitt werden voraussichtlich Ende Juli 2022 fertiggestellt.

 Ansprechpartner beim KMB

Wir bitten im Voraus um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten. Für Rückfragen zum Straßenbau steht Herr Horn vom KMB gerne zur Verfügung (Tel. 06251/1096-61). Ansprechpartner für den Bereich Kanalbau ist Herr Neumann (Tel. 06251/1096-37).

Grundhafte Erneuerung des KMB „Am Falltor“ und „Am Junkergarten“ in Schwanheim: Geänderte Verkehrsführung ab dem 17.12.2021 – Start des 4. Bauabschnitts ab dem 17.01.2022

Der KMB wird die Arbeiten im 3. Bauabschnitt (Am Falltor 39-46) und 5. Bauabschnitt (behindertengerechter Ausbau der Bushaltestelle) voraussichtlich am 17.12.2021 fertigstellen. Danach ist die Straße „Am Falltor“ bis zum Einbau der Deckschicht befahrbar. Die Deckschicht wird im Zuge der Erneuerung des Kreuzungsbereiches „Am Junkergarten“ und „Am Falltor“ zu einem späteren Zeitpunkt aufgebracht.

Der 4. Bauabschnitt verläuft in der Straße „Am Junkergarten“ von Haus Nr. 18-53. Zunächst finden Kanalbauarbeiten statt, anschließend folgen die Straßenbauarbeiten. Die Arbeiten beginnen abhängig von der Witterung ab dem 17.01.2022 und enden voraussichtlich Ende Juli 2022. Für die grundhafte Erneuerung dieses Abschnitts ist eine Vollsperrung erforderlich. Fußläufig sind die Grundstücke jederzeit erreichbar. Die Einbahnstraßen-Regelung in der Straße “Am Falltor” wird für die Dauer des vierten Bauabschnitts gedreht, sodass Richtung Fehlheim gefahren wird. Dies erfolgt auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, um die Busverkehre in unveränderter Route abzuwickeln.

In der Zeit vom 17.12.2021 bis zum Start des 4. Bauabschnitts am 17.01.2022 gilt folgende Verkehrsführung: Die Fahrtrichtung der Straße „Am Junkergarten“ als Einbahnstraße in Richtung Fehlheim bleibt bis zum 17.01.2022 unverändert. In der Straße „Am Falltor“ wird die Einbahnstraßenregelung in Richtung Bensheim wieder eingerichtet.

Ansprechpartner beim KMB

Wir bitten im Voraus um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten. Für Rückfragen oder Anregungen zum Straßenbau steht Herr Horn vom KMB gerne zur Verfügung (Tel. 06251/1096-61). Bei Rückfragen bzgl. Kanalbau können Sie sich an Herrn Neumann vom KMB wenden (Tel. 06251/1096-37).