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Groß-Rohrheim: KMB startet mit dem 3. Bauabschnitt bei der grundhaften Erneuerung der Kornstraße
/in Aktuelles, Baustellen des KMB, PressespiegelBensheim: Austausch eines schadhaften Regenwasseranschlusses im Hambacher Weg in Zell
/in Aktuelles, Baustellen des KMB, PressespiegelGroß-Rohrheim: KMB startet mit dem 2. Bauabschnitt bei der grundhaften Erneuerung der Kornstraße
/in Aktuelles, Baustellen des KMB, PressespiegelGroß-Rohrheim: Spatenstich zur grundhaften Erneuerung der Kornstraße (K 41) durch den KMB
/in Aktuelles, Baustellen des KMB, PressespiegelBensheim: KMB erneuert ab dem 04.03. schadhafte Kanalhausanschlüsse in der Bleichstraße
/in Aktuelles, Baustellen des KMB, PressespiegelGroß-Rohrheim: KMB startet am 04.03.2024 mit der grundhaften Erneuerung der Kornstraße (K41)
/in Aktuelles, PressespiegelLautertal: Routinemäßige Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal
/in Aktuelles, PressespiegelAb dem 11. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.
Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.
Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.
LETZTE BEITRÄGE
- Bensheim: Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Bensheimer Friedhöfen 16. September 2025
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- Rahmenvertrag Reinigung Friedhofshallen in Bensheim mit Stadtteilen 28. August 2025