Die neue Eigenkontrollverordnung (EKVO)
Seit dem 23.07.2010 ist die neue Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen in Kraft getreten. Mit dieser neuen Verordnung wurde die Eigenkontrolle von Abwasserkanälen und -leitungen um die Kontrolle der Zuleitungskanäle im öffentlichen und privaten Bereich (Hausanschlüsse) ergänzt und neu gefasst.
Die Eigenkontrollverordnung regelt, dass alle Zulaufkanäle zum öffentlichen Kanal auf ihre Dichtheit untersucht werden müssen. Undichte oder defekte Kanalleitungen sind entsprechend zu sanieren oder auszutauschen. Damit soll verhindert werden, dass Boden und Grundwasser wegen undichter Abwasserleitungen verschmutzt werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim jeweiligen Eigentümer des Grundstückes.
Unter dem Begriff Zulaufkanäle sind alle Anschlussleitungen vom öffentlichen Kanal zum Grundstück und alle erdverlegten Abwasser-Grundleitungen innerhalb des Grundstückes zusammengefasst. Dies bedeutet, dass eine Erfassung, Inspektion und Bewertung aller im Grundstück und unter den Gebäuden verlegten Abwasserleitungen zu erfolgen hat.
Im März 2012 hat die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich die vorgesehene Dichtigkeitskontrolle der privaten Hausanschlüsse jedoch außer Kraft gesetzt. Es soll nun überprüft werden, ob der Nutzen der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht.
Mit dieser Aussetzung besteht für die Abwasserbeseitigungspflichtigen keine Verpflichtung mehr, die Dichtigkeitskontrollen bei den privaten Zuleitungskanälen umzusetzen.
Der KMB wird daher seine Tätigkeiten bezüglich der privaten Zuleitungen so lange ruhen lassen, bis eine geänderte Eigenkontrollverordnung in Kraft getreten ist und sich einige Zeit bewährt hat.
Für Sie als Grundstückseigentümer besteht somit auch kein akuter Handlungsbedarf. Lassen Sie sich bitte nicht zu voreiligen Inspektionen oder gar Sanierungen überreden
Für aktuelle Informationen oder Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung
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