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Kanal- und Hausanschlussinspektion an der B 47 (Nibelungenstraße) in Gadernheim

 

Der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) als Abwasserbeseitigungspflichtiger im Verbandsgebiet überprüft turnusmäßig die Kanäle im öffentlichen Bereich.

Im Zuge der bevorstehenden Straßenbaumaßnahme durch Hessen Mobil wird der KMB alle Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich der Nibelungenstraße in Gadernheim mittels einer Kanalinspektion prüfen. Dabei werden die Kanäle mit einer Kamera befahren und geortet.

Die Überprüfungen werden auf einer Länge von ca. 2 km ab KW 2/ 2018 stattfinden. Dabei werden auch 118 Hausanschlusskanäle und 43 Sinkkastenleitungen geprüft. Die Sichtung und Auswertung der Befahrungen erfolgt durch zertifizierte Kanalsanierungsberater beim KMB.

Mit den gewonnen Erkenntnissen werden im Anschluss bauliche Maßnahmen festgelegt, welche im Zuge der Straßenbaumaßnahme durch Hessen Mobil erfolgen.

Der KMB ist gemäß der Entwässerungssatzung für einen Anschluss pro Grundstück unterhaltungspflichtig. Bei Grundstücken mit mehr als einem Anschlusskanal können bei einer gegebenenfalls notwendigen Sanierung Kosten für den Grundstückseigentümer entstehen.

Der KMB bittet um Verständnis, dass es im Überprüfungszeitraum zu halbseitigen Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann. Der KMB sowie das beauftragte Unternehmen werden bemüht sein, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.

Für Rückfragen steht Ihnen beim KMB Frau Sina Peters (06251/109636) zur Verfügung.

 

Auch Grabmale müssen standsicher sein

Ab kommender Woche routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim

Auch ein Friedhof ist nicht frei von Unfallgefahren, denn es passiert weltweit leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefährdungspotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr  die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die diesjährigen Grabmalüberprüfungen auf den neun städtischen Friedhöfen beginnen voraussichtlich in der kommenden Woche ab dem 17. September (Dienstag). Beauftragt wurde dafür ein Fachunternehmen, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät  und  nach einem festgelegten Verfahren durchführt. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim richtet sich das Verfahren nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt.

Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende  Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim

Die wenigsten Menschen denken wohl daran, dass auch ein Friedhof nicht frei von Unfallgefahren ist. Aber es passiert weltweit leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch zum Teil auch Menschen verletzt werden.

Um dieses Gefährdungspotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Dass einem Grabmal der Halt verloren geht, kann verschiedene Ursachen haben. Möglich sind Mängel bei der Aufstellung, wie etwa die mangelhafte Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel. Möglich ist aber auch, dass die Standfestigkeit nachträglich verloren geht. Sei es durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs.

Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf dem Friedhof Beschäftigten als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten, wobei Kinder und ältere Menschen hier besonders gefährdet sind.

Die diesjährigen Grabmalüberprüfungen auf den neun städtischen Friedhöfen beginnen voraussichtlich ab Mitte des Monats (15.). Beauftragt wurde dafür ein Fachunternehmen, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren durchführt. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim richtet sich das Verfahren nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.