Bensheim

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Grundhafte Erneuerung des KMB „Am Junkergarten“ in Schwanheim: 4. Bauabschnitt startet am 17.01.2022 unter Vollsperrung

Am 17.01.2022 starten in Schwanheim die Arbeiten im 4. Bauabschnitt: Dieser verläuft in der Straße „Am Junkergarten“ von Haus Nr. 18 bis 53. Zunächst finden Kanalbauarbeiten statt, anschließend folgen die Straßenbauarbeiten. Für die grundhafte Erneuerung dieses Abschnitts ist eine Vollsperrung erforderlich. Fußläufig sind die Grundstücke jederzeit erreichbar. Die Einbahnstraßen-Regelung in der Straße “Am Falltor” wird für die Dauer des vierten Bauabschnitts gedreht, sodass Richtung Fehlheim gefahren wird. Dies erfolgt auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, um die Busverkehre in unveränderter Route abzuwickeln. Die KMB-Maßnahmen im 4. Bauabschnitt werden voraussichtlich Ende Juli 2022 fertiggestellt.

 Ansprechpartner beim KMB

Wir bitten im Voraus um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten. Für Rückfragen zum Straßenbau steht Herr Horn vom KMB gerne zur Verfügung (Tel. 06251/1096-61). Ansprechpartner für den Bereich Kanalbau ist Herr Neumann (Tel. 06251/1096-37).

Grundhafte Erneuerung des KMB „Am Falltor“ und „Am Junkergarten“ in Schwanheim: Geänderte Verkehrsführung ab dem 17.12.2021 – Start des 4. Bauabschnitts ab dem 17.01.2022

Der KMB wird die Arbeiten im 3. Bauabschnitt (Am Falltor 39-46) und 5. Bauabschnitt (behindertengerechter Ausbau der Bushaltestelle) voraussichtlich am 17.12.2021 fertigstellen. Danach ist die Straße „Am Falltor“ bis zum Einbau der Deckschicht befahrbar. Die Deckschicht wird im Zuge der Erneuerung des Kreuzungsbereiches „Am Junkergarten“ und „Am Falltor“ zu einem späteren Zeitpunkt aufgebracht.

Der 4. Bauabschnitt verläuft in der Straße „Am Junkergarten“ von Haus Nr. 18-53. Zunächst finden Kanalbauarbeiten statt, anschließend folgen die Straßenbauarbeiten. Die Arbeiten beginnen abhängig von der Witterung ab dem 17.01.2022 und enden voraussichtlich Ende Juli 2022. Für die grundhafte Erneuerung dieses Abschnitts ist eine Vollsperrung erforderlich. Fußläufig sind die Grundstücke jederzeit erreichbar. Die Einbahnstraßen-Regelung in der Straße “Am Falltor” wird für die Dauer des vierten Bauabschnitts gedreht, sodass Richtung Fehlheim gefahren wird. Dies erfolgt auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, um die Busverkehre in unveränderter Route abzuwickeln.

In der Zeit vom 17.12.2021 bis zum Start des 4. Bauabschnitts am 17.01.2022 gilt folgende Verkehrsführung: Die Fahrtrichtung der Straße „Am Junkergarten“ als Einbahnstraße in Richtung Fehlheim bleibt bis zum 17.01.2022 unverändert. In der Straße „Am Falltor“ wird die Einbahnstraßenregelung in Richtung Bensheim wieder eingerichtet.

Ansprechpartner beim KMB

Wir bitten im Voraus um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten. Für Rückfragen oder Anregungen zum Straßenbau steht Herr Horn vom KMB gerne zur Verfügung (Tel. 06251/1096-61). Bei Rückfragen bzgl. Kanalbau können Sie sich an Herrn Neumann vom KMB wenden (Tel. 06251/1096-37).

 

Das Umweltmobil kommt nach Lautertal: Sondermüll richtig entsorgen

Am Dienstag, 14.12., macht das Umweltmobil des ZAKB Station in Lautertal. Privatpersonen und Gewerbebetriebe haben dann die Möglichkeit, ihre Sonderabfälle kostenfrei zu entsorgen. Diese dürfen nicht in der Restmülltonne, der Biotonne, auf der Müllsammelstelle oder über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden.

Termine und Standorte des Umweltmobils:

  • 14:00 – 14:30 Uhr: Lautern, Bushaltestelle „Kreuzweg“, östl. Ortsausgang Richtung Gadernheim, Hauptstr. 58
  • 14:45 – 15:45 Uhr: Gadernheim, Bushaltestelle an der Raidelbacher Str. neben Sportplatz, Raidelbacher Str. 31-33
  • 16:00 – 16:30 Uhr: Schannenbach, Dorfgemeinschaftshaus, Krehbergstr. 503

Folgende Sonderabfälle nimmt das Umweltmobil an:

Lacke, Verdünner, Imprägnier-, Holz- und Rostschutzmittel, ölverschmutzte Betriebsmittel, Kosmetika, Spraydosen, Leim- und Klebemittel, Spachtelmasse, Foto- und Laborchemikalien, Haushalts- und WC-Reiniger, Kalkentferner, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Pflanzen- und Insektenschutzmittel, Düngemittel, Säuren und Laugen, Altbatterien (keine Autobatterien), Bremsflüssigkeit, Quecksilberthermometer/ -schalter und PCB-haltige Lampenkondensatoren (nur Privatlieferungen).

Die Gebindegröße darf 20 kg bzw. 20 l nicht überschreiten. Die maximale Anliefermenge beträgt 100 kg bzw. 100 l.

Dispersionsfarben, Kleber und Leime auf Wasserbasis sowie Altmedikamente gehören nicht zu den sogenannten „gefährlichen Abfällen“. Sie sind zusammen mit dem Hausabfall (grauer Restabfallbehälter) zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass sich die Farben in festem Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel (Zement-, Gipsreste, Sägemehl, feiner Sand o. Ä.) vor Eingabe in den Restabfallbehälter zu verfestigen.

Am Umweltmobil gelten die allgemein üblichen Corona-Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Bedeckung und 1,5 Meter Abstand halten.

Bei Fragen zur Einsammlung von Sondermüll-Kleinmengen gibt der Bauhofservice des KMB (Telefon 06251/10 96-70) gerne Auskunft.

 

Das Umweltmobil kommt nach Bensheim: Sondermüll richtig entsorgen

Am Donnerstag, 28.10., macht das Umweltmobil des ZAKB Station in Bensheim. Privatpersonen und Gewerbebetriebe haben dann die Möglichkeit, ihre Sonderabfälle kostenfrei zu entsorgen. Diese dürfen nicht in der Restmülltonne, der Biotonne, auf der Müllsammelstelle oder über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden.

Termin und Standort des Umweltmobils:

14:00 – 17:30 Uhr       Parkplatz am Badesee, Berliner Ring 89

Folgende Sonderabfälle nimmt das Umweltmobil an:

Lacke, Verdünner, Imprägnier-, Holz- und Rostschutzmittel, ölverschmutzte Betriebsmittel, Kosmetika, Spraydosen, Leim- und Klebemittel, Spachtelmasse, Foto- und Laborchemikalien, Haushalts- und WC-Reiniger, Kalkentferner, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Pflanzen- und Insektenschutzmittel, Düngemittel, Säuren und Laugen, Altbatterien (keine Autobatterien), Bremsflüssigkeit, Quecksilberthermometer/ -schalter und PCB-haltige Lampenkondensatoren (nur Privatlieferungen).

Die Gebindegröße darf 20 kg bzw. 20 l nicht überschreiten. Die maximale Anliefermenge beträgt 100 kg bzw. 100 l.

Dispersionsfarben, Kleber und Leime auf Wasserbasis sowie Altmedikamente gehören nicht zu den sogenannten „gefährlichen Abfällen“. Sie sind zusammen mit dem Hausabfall (grauer Restabfallbehälter) zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass sich die Farben in festem Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel (Zement-, Gipsreste, Sägemehl, feiner Sand o. Ä.) vor Eingabe in den Restabfallbehälter zu verfestigen.

Am Umweltmobil gelten die allgemein üblichen Corona-Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Bedeckung und 1,5 Meter Abstand halten.

Bei Fragen zur Einsammlung von Sondermüll-Kleinmengen gibt der Bauhofservice des KMB (Telefon 06251/10 96-70) gerne Auskunft.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 13. September wird der KMB auf den neun städtischen Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt Bensheim gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.

Das Umweltmobil kommt nach Lautertal: Sondermüll richtig entsorgen

Am Dienstag, 14.09., macht das Umweltmobil des ZAKB Station in der Gemeinde Lautertal. Privatpersonen und Gewerbebetriebe haben dann die Möglichkeit, ihre Sonderabfälle kostenfrei zu entsorgen. Diese dürfen nicht in der Restmülltonne, der Biotonne, auf der Müllsammelstelle oder über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden.

Termine und Standorte des Umweltmobils:

  • 13:00 – 14:00 Uhr: Elmshausen, Platz an der Feuerwehr, Im Heidenfeld 2
  • 14:15 – 15:15 Uhr: Reichenbach, Felsenmeerparkplatz an der Beedenkirchener Straße (L 3098), nördl. Ortsausgang
  • 15:30 – 16:00 Uhr: Beedenkirchen, Wanderparkplatz „An den Römersteinen“, am südl. Ortseingang, Reichenbacher Str.

Folgende Sonderabfälle nimmt das Umweltmobil an:

Lacke, Verdünner, Imprägnier-, Holz- und Rostschutzmittel, ölverschmutzte Betriebsmittel, Kosmetika, Spraydosen, Leim- und Klebemittel, Spachtelmasse, Foto- und Laborchemikalien, Haushalts- und WC-Reiniger, Kalkentferner, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Pflanzen- und Insektenschutzmittel, Düngemittel, Säuren und Laugen, Altbatterien (keine Autobatterien), Bremsflüssigkeit, Quecksilberthermometer/ -schalter und PCB-haltige Lampenkondensatoren (nur Privatlieferungen).

Die Gebindegröße darf 20 kg bzw. 20 l nicht überschreiten. Die maximale Anliefermenge beträgt 100 kg bzw. 100 l.

Dispersionsfarben, Kleber und Leime auf Wasserbasis sowie Altmedikamente gehören nicht zu den sogenannten „gefährlichen Abfällen“. Sie sind zusammen mit dem Hausabfall (grauer Restabfallbehälter) zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass sich die Farben in festem Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel (Zement-, Gipsreste, Sägemehl, feiner Sand o. Ä.) vor Eingabe in den Restabfallbehälter zu verfestigen.

Am Umweltmobil gelten die allgemein üblichen Corona-Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Bedeckung und 1,5 Meter Abstand halten.

Bei Fragen zur Einsammlung von Sondermüll-Kleinmengen gibt der Bauhofservice des KMB (Telefon 06251/10 96-70) gerne Auskunft.

Das Umweltmobil kommt nach Bensheim: Sondermüll richtig entsorgen

Am Donnerstag, 26.08., macht das Umweltmobil des ZAKB Station in Bensheim. Privatpersonen und Gewerbebetriebe haben dann die Möglichkeit, ihre Sonderabfälle kostenfrei zu entsorgen. Diese dürfen nicht in der Restmülltonne, der Biotonne, auf der Müllsammelstelle oder über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden.

Termine und Standorte des Umweltmobils:

  • 13:30 – 14:00 Uhr       Gronau, Hinter dem alten Rathaus, Am Römer 2
  • 14:30 – 15:00 Uhr       Zell, Freizeitanlage Hambacher Weg
  • 15:30 – 17:15 Uhr       Bensheim-Süd, Parkplatz Friedhofstr. / Röderweg
  • 17:45 – 18:15 Uhr       Schönberg / Wilmshausen, Dorfgemeinschaftshaus, Nibelungenstr. 308

Folgende Sonderabfälle nimmt das Umweltmobil an:

Lacke, Verdünner, Imprägnier-, Holz- und Rostschutzmittel, ölverschmutzte Betriebsmittel, Kosmetika, Spraydosen, Leim- und Klebemittel, Spachtelmasse, Foto- und Laborchemikalien, Haushalts- und WC-Reiniger, Kalkentferner, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Pflanzen- und Insektenschutzmittel, Düngemittel, Säuren und Laugen, Altbatterien (keine Autobatterien), Bremsflüssigkeit, Quecksilberthermometer/ -schalter und PCB-haltige Lampenkondensatoren (nur Privatlieferungen).

Die Gebindegröße darf 20 kg bzw. 20 l nicht überschreiten. Die maximale Anliefermenge beträgt 100 kg bzw. 100 l.

Dispersionsfarben, Kleber und Leime auf Wasserbasis sowie Altmedikamente gehören nicht zu den sogenannten „gefährlichen Abfällen“. Sie sind zusammen mit dem Hausabfall (grauer Restabfallbehälter) zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass sich die Farben in festem Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel (Zement-, Gipsreste, Sägemehl, feiner Sand o. Ä.) vor Eingabe in den Restabfallbehälter zu verfestigen.

Am Umweltmobil gelten die allgemein üblichen Corona-Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Bedeckung und 1,5 Meter Abstand halten.

Bei Fragen zur Einsammlung von Sondermüll-Kleinmengen gibt der Bauhofservice des KMB (Telefon 06251/10 96-70) gerne Auskunft.

Bensheim-Gronau: Grundhafte Erneuerung der Märkerwaldstraße startet in die letzte Phase des dritten Bauabschnitts – Erneuerung der Pitzweg-Brücke

Im Zuge der grundhaften Erneuerung der K58 / Märkerwaldstraße wird der KMB ab dem 15.07.2021 mit den Maßnahmen zur Erneuerung der Pitzweg-Brücke starten. Es handelt sich hierbei um den letzten Teil des dritten Bauabschnitts. Die geplante Bauzeit liegt bei sechs Monaten. In diesem Zeitraum wird es drei aufeinanderfolgende Verkehrszustände und unterschiedliche Verkehrsführungen geben. Dabei wird der KMB die Zuwegung für Anwohner zu Ihren Grundstücken grundsätzlich gewährleisten. Stundenweise kann es allerdings zu Vollsperrungen kommen, die ein Befahren der Grundstücke nicht ermöglichen. Der KMB hat den betroffenen Anwohnern in der Märkerwaldstraße, im Pitzweg und im Oberdorf im Vorfeld nähere Informationen hierzu zukommen lassen.

Zunächst wird die Märkerwaldstraße auf Höhe der Hausnummer 125 voll gesperrt. Anschließend muss der Pitzweg im Einmündungsbereich von der Märkerwaldstraße kommend gesperrt werden. Fußläufig wird es in dieser Phase keine Verbindung zwischen Märkerwaldstraße und Pitzweg geben. Im dritten Verkehrszustand muss die Märkerwaldstraße erneut auf Höhe der Hausnummer 125 gesperrt werden. Die jeweiligen Umleitungen werden vor Ort ausgeschildert sein. Bei halbseitigen Sperrungen erfolgt die Verkehrsführung mit Hilfe einer Lichtsignalanlage.

Die Buslinie 675 wird aufgrund der Vollsperrung über die Hambacher Straße fahren –mit einer Endhaltestelle an der Märkerwaldschule. Die Haltestellen “Am Römer” werden vor die Einmündung Hambacher Straße verlegt. Während der gesamten Bauzeit wird die Haltestelle „Am Mühlkandel“ nicht angefahren.

Der Naherholungsverkehr wird gebeten, das Gronauer Tal in dieser Zeit zu meiden.

Für die während dieser Zeit entstehenden, unvermeidbaren Beeinträchtigungen bitten wir im Voraus um Verständnis. Bei Rückfragen steht Frau Schöne vom KMB (Tel. 06251/1096-65) gerne zur Verfügung.

Das Umweltmobil kommt nach Bensheim: Sondermüll richtig entsorgen

Am Mittwoch, 23.06., macht das Umweltmobil des ZAKB Station in Bensheim. Privatpersonen und Gewerbebetriebe haben dann die Möglichkeit, ihre Sonderabfälle kostenfrei zu entsorgen. Diese dürfen nicht in der Restmülltonne, der Biotonne, auf der Müllsammelstelle oder über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden.

Termine und Standorte des Umweltmobils:

  • 13:00 – 14:30 Uhr: Parkplatz Baßmannweg, neben Firma Thermoplastik, Konrad-Adenauer-Straße
  • 15:00 – 16:00 Uhr: Auerbach, Wendeplatz am Storchennest / Tierklinik, Saarstraße 117
  • 16:30 – 17:30 Uhr: Fehlheim, ehem. Schule / Verw. Stelle, Schulstraße 1

Folgende Sonderabfälle nimmt das Umweltmobil an:

Lacke, Verdünner, Imprägnier-, Holz- und Rostschutzmittel, ölverschmutzte Betriebsmittel, Kosmetika, Spraydosen, Leim- und Klebemittel, Spachtelmasse, Foto- und Laborchemikalien, Haushalts- und WC-Reiniger, Kalkentferner, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Pflanzen- und Insektenschutzmittel, Düngemittel, Säuren und Laugen, Altbatterien (keine Autobatterien), Bremsflüssigkeit, Quecksilberthermometer/ -schalter und PCB-haltige Lampenkondensatoren (nur Privatlieferungen).

Die Gebindegröße darf 20 kg bzw. 20 l nicht überschreiten. Die maximale Anliefermenge beträgt 100 kg bzw. 100 l.

Dispersionsfarben, Kleber und Leime auf Wasserbasis sowie Altmedikamente gehören nicht zu den sogenannten „gefährlichen Abfällen“. Sie sind zusammen mit dem Hausabfall (grauer Restabfallbehälter) zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass sich die Farben in festem Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel (Zement-, Gipsreste, Sägemehl, feiner Sand o. Ä.) vor Eingabe in den Restabfallbehälter zu verfestigen.

Am Umweltmobil gelten die allgemein üblichen Corona-Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Bedeckung und 1,5 Meter Abstand halten.

Bei Fragen zur Einsammlung von Sondermüll-Kleinmengen gibt der Bauhofservice des KMB (Telefon 06251/10 96-70) gerne Auskunft.

Das Umweltmobil kommt nach Lautertal: Sondermüll richtig entsorgen

Am Donnerstag, 17.06., macht das Umweltmobil des ZAKB Station in der Gemeinde Lautertal. Privatpersonen und Gewerbebetriebe haben dann die Möglichkeit, ihre Sonderabfälle kostenfrei zu entsorgen. Diese dürfen nicht in der Restmülltonne, der Biotonne, auf der Müllsammelstelle oder über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden.

Termine und Standorte des Umweltmobils:

14:00 – 14:30 Uhr: Lautern, Bushaltestelle „Kreuzweg“, östl. Ortsausgang Richtung Gadernheim, Hauptstr. 58

14:45 – 15:45 Uhr: Gadernheim, Bushaltestelle an der Raidelbacher Str. neben Sportplatz, Raidelbacher Str. 31-33

16:00 – 16:30 Uhr: Schannenbach, Dorfgemeinschaftshaus, Krehbergstr. 503

Folgende Sonderabfälle nimmt das Umweltmobil an:

Lacke, Verdünner, Imprägnier-, Holz- und Rostschutzmittel, ölverschmutzte Betriebsmittel, Kosmetika, Spraydosen, Leim- und Klebemittel, Spachtelmasse, Foto- und Laborchemikalien, Haushalts- und WC-Reiniger, Kalkentferner, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Pflanzen- und Insektenschutzmittel, Düngemittel, Säuren und Laugen, Altbatterien (keine Autobatterien), Bremsflüssigkeit, Quecksilberthermometer/ -schalter und PCB-haltige Lampenkondensatoren (nur Privatlieferungen).

Die Gebindegröße darf 20 kg bzw. 20 l nicht überschreiten. Die maximale Anliefermenge beträgt 100 kg bzw. 100 l.

Dispersionsfarben, Kleber und Leime auf Wasserbasis sowie Altmedikamente gehören nicht zu den sogenannten „gefährlichen Abfällen“. Sie sind zusammen mit dem Hausabfall (grauer Restabfallbehälter) zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass sich die Farben in festem Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel (Zement-, Gipsreste, Sägemehl, feiner Sand o. Ä.) vor Eingabe in den Restabfallbehälter zu verfestigen.

Am Umweltmobil gelten die allgemein üblichen Corona-Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Bedeckung und 1,5 Meter Abstand halten.

Bei Fragen zur Einsammlung von Sondermüll-Kleinmengen gibt der Bauhofservice des KMB (Telefon 06251/10 96-70) gerne Auskunft.