Beiträge
Standsicherheitsprüfungen der Grabmale auf den Bensheimer Friedhöfen
/0 Kommentare/in Aktuelles, PressespiegelStandsicherheitsprüfungen der Grabmale auf den Lautertaler Friedhöfen
/0 Kommentare/in Aktuelles, PressespiegelStandsicherheitsprüfungen der Grabmale auf den Bensheimer Friedhöfen
/0 Kommentare/in Aktuelles, PressespiegelAuch Grabmale müssen standsicher sein
/0 Kommentare/in PressespiegelAb kommender Woche routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim
Auch ein Friedhof ist nicht frei von Unfallgefahren, denn es passiert weltweit leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefährdungspotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.
Die diesjährigen Grabmalüberprüfungen auf den neun städtischen Friedhöfen beginnen voraussichtlich in der kommenden Woche ab dem 17. September (Dienstag). Beauftragt wurde dafür ein Fachunternehmen, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren durchführt. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim richtet sich das Verfahren nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.
Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt.
Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.
Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim
/0 Kommentare/in PressespiegelDie wenigsten Menschen denken wohl daran, dass auch ein Friedhof nicht frei von Unfallgefahren ist. Aber es passiert weltweit leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch zum Teil auch Menschen verletzt werden.
Um dieses Gefährdungspotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.
Dass einem Grabmal der Halt verloren geht, kann verschiedene Ursachen haben. Möglich sind Mängel bei der Aufstellung, wie etwa die mangelhafte Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel. Möglich ist aber auch, dass die Standfestigkeit nachträglich verloren geht. Sei es durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs.
Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf dem Friedhof Beschäftigten als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten, wobei Kinder und ältere Menschen hier besonders gefährdet sind.
Die diesjährigen Grabmalüberprüfungen auf den neun städtischen Friedhöfen beginnen voraussichtlich ab Mitte des Monats (15.). Beauftragt wurde dafür ein Fachunternehmen, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren durchführt. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim richtet sich das Verfahren nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.
Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.
KMB – Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße
Am Schlachthof 4
64625 Bensheim
Telefon 06251/1096-0
LETZTE BEITRÄGE
- Bensheim: Verzögerung bei KMB Kanalarbeiten in der Fußgängerzone 14. März 2025
- Bensheim: Kanalarbeiten in der Fußgängerzone 3. März 2025
- Einhausen: KMB Kanalinspektion im Neubaugebiet „Im Knippel“ 27. Februar 2025
- Mehr Sicherheit bei Starkregen: KMB erweitert Beratung auf alle fünf Mitgliedskommunen 17. Februar 2025
- Das Umweltmobil kommt ins Lautertal: Sondermüll richtig entsorgen 14. Februar 2025