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Bensheim: Routinemäßige Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim

Ab dem 12. September wird der KMB auf den neun städtischen Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt Bensheim gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind

Lautertal: Routinemäßige Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal

Ab dem 19. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 20. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 13. September wird der KMB auf den neun städtischen Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt Bensheim gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 14. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 7. September wird der KMB auf den neun städtischen Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt Bensheim gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.

Auch Grabmale müssen standsicher sein

Ab kommender Woche routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim

Auch ein Friedhof ist nicht frei von Unfallgefahren, denn es passiert weltweit leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefährdungspotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr  die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die diesjährigen Grabmalüberprüfungen auf den neun städtischen Friedhöfen beginnen voraussichtlich in der kommenden Woche ab dem 17. September (Dienstag). Beauftragt wurde dafür ein Fachunternehmen, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät  und  nach einem festgelegten Verfahren durchführt. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim richtet sich das Verfahren nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt.

Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende  Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.

Die Friedhofsverwaltung informiert zum Ablauf des Nutzungsrechts von Reihengräbern

Nach Ablauf des Nutzungsrechts an einer Reihengräbstätte ist diese vor einer Wiederbelegung abzuräumen. Gemäß § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim ist das Abräumen des Reihengrabfeldes vor der Wiederbelegung 3 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild an der Grabstätte bekannt zu machen.

Im Bergsträßer Anzeiger wird daher in der Ausgabe vom 15. Dezember 2012 folgende amtliche Bekanntmachung erscheinen:

Gemäß § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim werden die auf den städtischen Friedhöfen vorhandenen

Reihengräber bis einschließlich Beerdigungsjahr 1987

sowie die

Kinderreihengräber bis Beerdigungsjahr 1997

zur Abräumung aufgerufen.

Die Verfügungsberechtigten werden aufgefordert, die auf den Gräbern vorhandenen Pflanzen, Einfassungen, Grabzeichen usw. bis spätestens 28. Februar 2013 zu entfernen. Alles, was nach diesem Zeitpunkt auf den Gräbern noch vorhanden ist, wird durch die Stadt Bensheim abgeräumt und entsorgt bzw. geht in städtisches Eigentum über.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim

Die wenigsten Menschen denken wohl daran, dass auch ein Friedhof nicht frei von Unfallgefahren ist. Aber es passiert weltweit leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch zum Teil auch Menschen verletzt werden.

Um dieses Gefährdungspotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Dass einem Grabmal der Halt verloren geht, kann verschiedene Ursachen haben. Möglich sind Mängel bei der Aufstellung, wie etwa die mangelhafte Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel. Möglich ist aber auch, dass die Standfestigkeit nachträglich verloren geht. Sei es durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs.

Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf dem Friedhof Beschäftigten als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten, wobei Kinder und ältere Menschen hier besonders gefährdet sind.

Die diesjährigen Grabmalüberprüfungen auf den neun städtischen Friedhöfen beginnen voraussichtlich ab Mitte des Monats (15.). Beauftragt wurde dafür ein Fachunternehmen, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren durchführt. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim richtet sich das Verfahren nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.