Friedhofsverwaltung

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Diebstahl und Störung der Totenruhe

Presseinformation der Stadt Bensheim vom 15.11.2017


Bensheim. Auch auf den Friedhöfen in Bensheim sehen sich immer mehr Angehörige von Verstorbenen mit der zunehmenden Ausbreitung von Diebstahl und der Störung der Totenruhe konfrontiert. Der Friedhofsverwaltung werden zunehmend Fälle gemeldet, dass auf den Friedhöfen im Bensheimer Stadtgebiet und in den Stadtteilen Grabschmuck verschwindet. Viele Friedhofsbesucher berichten von entsprechenden bösen Überraschungen.

Dabei handelt es sich alles andere als um einen Kavaliersdelikt: Wer Grabschmuck entwendet, seien es Blumen, Grablichter, Figuren oder ähnliches, begeht einen Diebstahl und stört die Totenruhe. Beides sind Straftaten, die zur Anzeige gebracht und geahndet werden sollten. Abgesehen davon, dass ein solches Verhalten in höchstem Maße pietätlos ist, begehen diese Personen also noch dazu eine Straftat. Mit ihrem Verhalten zerstören die Verursacher außerdem Orte der Erinnerung und des Gedenkens. Für die betroffenen Angehörigen ist dies oftmals mit einer großen psychischen Belastung verbunden.

Auch in den sozialen Medien wurde mehrfach auf entsprechende Vorkommnisse vor allem auf dem Waldfriedhof hingewiesen. Mutmaßungen, Tiere könnten dafür verantwortlich sein, können in den meisten Fällen ausgeschlossen werden.

Die Friedhofsverwaltung bittet um die Mithilfe aller Besucher der Friedhöfe. Wem etwas Verdächtiges auffällt, sollte umgehend die Friedhofsverwaltung informieren (Telefon: 06251 / 10 96 76) oder sich direkt an die Polizei wenden.   ps


Die Friedhofsverwaltung informiert zum Ablauf des Nutzungsrechts von Reihengräbern

Nach Ablauf des Nutzungsrechts an einer Reihengräbstätte ist diese vor einer Wiederbelegung abzuräumen. Gemäß § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim ist das Abräumen des Reihengrabfeldes vor der Wiederbelegung 3 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild an der Grabstätte bekannt zu machen.

Im Bergsträßer Anzeiger wird daher in der Ausgabe vom 15. Dezember 2012 folgende amtliche Bekanntmachung erscheinen:

Gemäß § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim werden die auf den städtischen Friedhöfen vorhandenen

Reihengräber bis einschließlich Beerdigungsjahr 1987

sowie die

Kinderreihengräber bis Beerdigungsjahr 1997

zur Abräumung aufgerufen.

Die Verfügungsberechtigten werden aufgefordert, die auf den Gräbern vorhandenen Pflanzen, Einfassungen, Grabzeichen usw. bis spätestens 28. Februar 2013 zu entfernen. Alles, was nach diesem Zeitpunkt auf den Gräbern noch vorhanden ist, wird durch die Stadt Bensheim abgeräumt und entsorgt bzw. geht in städtisches Eigentum über.

Urnenstelen jetzt auch in Schwanheim und Zell

Die geplante Ausstattung der städtischen Friedhöfe mit Urnenstelen ist so gut wie abgeschlossen. Nachdem jetzt auch auf den Friedhöfen in Zell und Schwanheim Urnenstelenensembles aufgestellt wurden, steht inzwischen auf sieben der insgesamt neun Bensheimer Friedhöfe (ohne Soldatenfriedhof) diese alternative Grabart zur Verfügung. Aus Platzgründen beziehungsweise mangels Bedarf sind auf den beiden Friedhöfen Bensheim-Mitte und Langwaden keine Urnenstelen vorgesehen.

Urnenstelen jetzt auch in Schwanheim und Zell

Urnenstelen jetzt auch in Schwanheim und Zell

Seit Anfang 2010 bietet die Friedhofsverwaltung der Stadt Bensheim diese Art der Bestattung auf ihren Anlagen an. Den Anfang machte der Waldfriedhof mit der größten Anlage. Sechs unterschiedliche Stelen-Ensembles mit insgesamt 56 Urnenkammern stehen hier zur Verfügung. Mit fünf verschieden großen Ensembles mit insgesamt 42 Urnenkammern ist der Auerbacher Friedhof ausgestattet und auf den Friedhöfen in Gronau, Fehlheim, Schönberg, Zell und Schwanheim wurde jeweils ein Ensemble mit je 14 Kammern aufgestellt. Das ergibt zusammen 168 Urnenkammern, die jeweils zwei Urnen aufnehmen können.

Zur Ausstattung der Anlage gehören jeweils auch ein Blumentisch sowie ein „blumiger“ Rahmen, der durch Pflanzgefäße oder – wie in Schwanheim – durch eine entsprechende Bepflanzung in der Erde gewährleistet wird. Die Urnenkammern werden durch eine einheitliche Verschlussplatte abgedeckt, die von der Friedhofsverwaltung ausschließlich zur Beschriftung ausgehändigt wird.

Die Urnenstelen in Zell und Schwanheim wurden entsprechend der Planung im Laufe dieses Jahres errichtet und auch die „Begrünung“ erfolgt noch in diesen Tagen. Für die Ausstattung hat die Stadt rund 34 000 Euro investiert. Die Mittel für die neuen Anlagen auf den beiden Stadtteilfriedhöfen standen im Haushalt 2012 bereit.

Zwei Jahre nach der Erstausstattung sind die insgesamt 56 Kammerplätze in den Stelen-Ensembles auf dem Waldfriedhof bereits soweit belegt, dass eine Erweiterung ins Auge gefasst werden muss. Für das kommende Haushaltsjahr wurde daher der Bedarf für zusätzliche 56 Urnenkammern angemeldet.

Nach der derzeit gültigen Gebührenordnung können Urnenkammern für die Nutzung von 25 Jahren zum Preis von 1400 Euro erworben werden. Dazu kommen noch 210 Euro für die Beisetzung der Urne und eventuell noch die Kosten für die Nutzung der Trauerhalle. Weitere Informationen zu den Urnenstelenensembles und deren Nutzung gibt die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 06251/17699-15.

Urnenstelen jetzt auch auf den Friedhöfen in Fehlheim, Gronau und Schönberg

(28.12.11). Auch auf den Friedhöfen ändern sich die Zeiten. So ist in Bensheim mit seinen neun Friedhofsanlagen – wie auch in anderen Städten und Gemeinden – in den vergangenen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Urnenbeisetzungen zu verzeichnen. Fast 50 Prozent der rund 370 Bestattungen pro Jahr geht mittlerweile eine Einäscherung voraus.

Wurden die Urnen bisher ausschließlich in Urnenerdgräbern oder in Familiengräbern beigesetzt, werden seit Anfang 2010 auf einigen Friedhofsanlagen in Bensheim auch spezielle Urnenkammern angeboten.

Die größte Anlage mit insgesamt 56 Urnenkammern ist auf dem Waldfriedhof in Bensheim zu finden und auf dem Bergfriedhof in Auerbach stehen 42 Kammern zur Verfügung. Auf dem Waldfriedhof ist bereits die Hälfte der Kammern belegt, auf dem Bergfriedhof in Auerbach ist es etwa ein Drittel.

Mit Beginn des neuen Jahres stehen nun auch auf den Friedhöfen in Fehlheim, Gronau und Schönberg Urnenstelenensembles für die Beisetzung von Urnen zur Verfügung. Jedes Ensemble beinhaltet 14 Urnenkammern, die jeweils zwei Urnen aufnehmen können. Zu der Anlage gehört außerdem ein Blumenablagetisch. Die Urnenkammern werden durch eine einheitliche Verschlussplatte abgedeckt, die von der Friedhofsverwaltung ausschließlich zur Beschriftung ausgehändigt wird.

Nach der derzeit gültigen Gebührenordnung können Urnenkammern für die Nutzung von 25 Jahren zum Preis von 1400 Euro erworben werden. Dazu kommen noch 210 Euro für die Beisetzung der Urne und eventuell noch die Kosten für die Nutzung der Trauerhalle. Weitere Informationen zu den Urnenstelenensembles und deren Nutzung gibt die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 06251/17699-13.

Für die Ausstattung der drei Friedhöfe in Fehlheim, Gronau und Schönberg mit Urnenstelenensembles hat die Stadt insgesamt über 46 000 Euro investiert. Die Mittel für die drei neuen Anlagen auf den Stadtteilfriedhöfen standen im Haushalt 2011 bereit und das Aufstellen der Urnenstelen inklusive der Pflasterarbeiten wurde rechtzeitig zum Jahresende abgeschlossen. (psp)