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Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 14. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 7. September wird der KMB auf den neun städtischen Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt Bensheim gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.

Diebstahl und Störung der Totenruhe

Presseinformation der Stadt Bensheim vom 15.11.2017


Bensheim. Auch auf den Friedhöfen in Bensheim sehen sich immer mehr Angehörige von Verstorbenen mit der zunehmenden Ausbreitung von Diebstahl und der Störung der Totenruhe konfrontiert. Der Friedhofsverwaltung werden zunehmend Fälle gemeldet, dass auf den Friedhöfen im Bensheimer Stadtgebiet und in den Stadtteilen Grabschmuck verschwindet. Viele Friedhofsbesucher berichten von entsprechenden bösen Überraschungen.

Dabei handelt es sich alles andere als um einen Kavaliersdelikt: Wer Grabschmuck entwendet, seien es Blumen, Grablichter, Figuren oder ähnliches, begeht einen Diebstahl und stört die Totenruhe. Beides sind Straftaten, die zur Anzeige gebracht und geahndet werden sollten. Abgesehen davon, dass ein solches Verhalten in höchstem Maße pietätlos ist, begehen diese Personen also noch dazu eine Straftat. Mit ihrem Verhalten zerstören die Verursacher außerdem Orte der Erinnerung und des Gedenkens. Für die betroffenen Angehörigen ist dies oftmals mit einer großen psychischen Belastung verbunden.

Auch in den sozialen Medien wurde mehrfach auf entsprechende Vorkommnisse vor allem auf dem Waldfriedhof hingewiesen. Mutmaßungen, Tiere könnten dafür verantwortlich sein, können in den meisten Fällen ausgeschlossen werden.

Die Friedhofsverwaltung bittet um die Mithilfe aller Besucher der Friedhöfe. Wem etwas Verdächtiges auffällt, sollte umgehend die Friedhofsverwaltung informieren (Telefon: 06251 / 10 96 76) oder sich direkt an die Polizei wenden.   ps