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Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 13. September wird der KMB auf den neun städtischen Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt Bensheim gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 14. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 7. September wird der KMB auf den neun städtischen Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt Bensheim gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.

Diebstahl und Störung der Totenruhe

Presseinformation der Stadt Bensheim vom 15.11.2017


Bensheim. Auch auf den Friedhöfen in Bensheim sehen sich immer mehr Angehörige von Verstorbenen mit der zunehmenden Ausbreitung von Diebstahl und der Störung der Totenruhe konfrontiert. Der Friedhofsverwaltung werden zunehmend Fälle gemeldet, dass auf den Friedhöfen im Bensheimer Stadtgebiet und in den Stadtteilen Grabschmuck verschwindet. Viele Friedhofsbesucher berichten von entsprechenden bösen Überraschungen.

Dabei handelt es sich alles andere als um einen Kavaliersdelikt: Wer Grabschmuck entwendet, seien es Blumen, Grablichter, Figuren oder ähnliches, begeht einen Diebstahl und stört die Totenruhe. Beides sind Straftaten, die zur Anzeige gebracht und geahndet werden sollten. Abgesehen davon, dass ein solches Verhalten in höchstem Maße pietätlos ist, begehen diese Personen also noch dazu eine Straftat. Mit ihrem Verhalten zerstören die Verursacher außerdem Orte der Erinnerung und des Gedenkens. Für die betroffenen Angehörigen ist dies oftmals mit einer großen psychischen Belastung verbunden.

Auch in den sozialen Medien wurde mehrfach auf entsprechende Vorkommnisse vor allem auf dem Waldfriedhof hingewiesen. Mutmaßungen, Tiere könnten dafür verantwortlich sein, können in den meisten Fällen ausgeschlossen werden.

Die Friedhofsverwaltung bittet um die Mithilfe aller Besucher der Friedhöfe. Wem etwas Verdächtiges auffällt, sollte umgehend die Friedhofsverwaltung informieren (Telefon: 06251 / 10 96 76) oder sich direkt an die Polizei wenden.   ps


Bestattungskultur im Wandel/ Traditionelle und pflegeintensive Gräber immer weniger gefragt

Auf dem Bensheimer Waldfriedhof wurden für Baumgrabstätten eine Allee mit 20 Bäumen angelegt.

Auch die Bestattungskultur verändert sich – Neuanlagen auf dem Waldfriedhof in Bensheim

Presseartikel aus dem Bergsträßer Anzeiger vom 07.08.2015

Wenn die Gesellschaft sich wandelt, verändert sich zwangsläufig auch die Bestattungskultur. Das zeigt sich einerseits in einer zunehmenden Individualisierung der Begräbnisse und Grabmalgestaltung und andererseits in einer Tendenz zur Anonymisierung bei der Wahl der Bestattungsart. So wird beispielsweise die traditionelle Form des Familienerdbegräbnisses mit bepflanztem Grabbeet immer weniger nachgefragt, während dagegen einfache und pflegeextensive Grabstätten sowie anonyme Bestattungsformen, wie etwa in Urnengemeinschaftsgräbern, steigende Tendenz zeigen.

Die sichtbaren Veränderungen auf den städtischen Friedhofsanlagen begannen Anfang 2010 auf dem Waldfriedhof um dem Friedhof in Auerbach. Hier wurden die ersten Urnenstelen-Ensembles aufgestellt. Auf dem Waldfriedhof waren es vier Ensembles mit insgesamt 56 Grabkammern für jeweils zwei Urnen und in Auerbach waren es drei Ensembles mit 42 Grabkammern. 2011 folgten die Friedhöfe Fehlheim, Gronau mit jeweils einem Ensemble sowie Schönberg mit zwei Ensembles und seit 2012 verfügen auch die Friedhöfe Schwanheim und Zell über jeweils ein Urnenstelen-Ensemble. Lediglich in Langwaden und auf dem Friedhof Bensheim-Mitte können Urnenstelen nicht angeboten werden. Auf dem Waldfriedhof und in Auerbach musste das Angebot dagegen inzwischen erweitert werden. Auf dem Friedhof in Auerbach gibt es aktuell 84 Grabkammern und der Waldfriedhof verfügt derzeit über 112 Grabkammern, die im kommenden Jahr nochmals um weitere 84 Grabkammern aufgestockt werden.

Hier hat sich in jüngster Zeit aber noch mehr verändert. So wurde im vergangenen Jahr ein muslimische Grabfeld mit 27 Grabstätten geschaffen, auf dem es auch schon eine Bestattung gegeben hat.

Die jüngste Neugestaltung erfolgte im unteren Bereich der Friedhofsanlage, gleich rechts vom Eingangsbereich. Hier stand ein vollständig abgeräumtes altes Reihengrabfeld zur Verfügung, das in dieser Form nicht mehr benötigt wurde. Für die seit Jahren stetig abnehmende Nachfrage nach Reihengrabstätten stehen an anderer Stelle des Friedhofes noch ausreichend Grabstätten zur Verfügung.

Andererseits sind aber konstante Nachfragen nach Baumgrabstätten und Urnenerdgrabstätten zu verzeichnen. Diesem Bedarf wurde mit der Umgestaltung des bisherigen Reihengrabfeldes jetzt Rechnung getragen und an gleicher Stelle Baumgrabstätten und Urnenerdgräber geschaffen (Bild mit Erstem Stadtrat Helmut Sachwitz und KMB-Chef Frank Daum). Für die Baumgrabstätten wurde eine Allee mit 20 Bäumen angelegt und es wurde eine Anlage für 52 Urnenerdgrabstätten hergerichtet. Das bot sich an dieser Stelle vor allem auch deshalb an, da angrenzend ein noch belegtes Urnenerdgrabfeld liegt. (psp)

Auch Grabmale müssen standsicher sein

Ab kommender Woche routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim

Auch ein Friedhof ist nicht frei von Unfallgefahren, denn es passiert weltweit leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefährdungspotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr  die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die diesjährigen Grabmalüberprüfungen auf den neun städtischen Friedhöfen beginnen voraussichtlich in der kommenden Woche ab dem 17. September (Dienstag). Beauftragt wurde dafür ein Fachunternehmen, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät  und  nach einem festgelegten Verfahren durchführt. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim richtet sich das Verfahren nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt.

Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende  Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.

Erddepots zum Auffüllen von abgesackten Gräbern auf einigen städtischen Friedhöfen eingerichtet

Es gehört zu den normalen Entwicklungen, dass ein Grab im Lauf der Jahre absackt. Meistens hängt das damit zusammen, dass ein Sarg, je nach Holzart, nach etwa zehn Jahren zusammenfällt.

Andere Gründe, insbesondere bei noch relativ jungen Grabstätten, sind massive Regenfälle wie in den vergangenen Wochen, die auf einigen der städtischen Friedhöfe zu verstärktem Einsacken von Gräbern geführt haben.

Um den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Gräber die Möglichkeit zu geben, die Grabstätten wieder mit Erde aufzufüllen, stellt die städtische Friedhofsverwaltung auf den jeweiligen Friedhöfen Muttererde zur Verfügung. Je nach Friedhofsanlage ist die Erde an einer oder zwei Stellen gelagert und kann von dort weggenommen werden.

Auf dem Friedhof Bensheim-Mitte ist das Depot im südlichen Bereich an der Seite zur Friedhofstraße eingerichtet und auch auf dem Auerbacher Bergfriedhof ist die Erde am südlichen Ende der Anlage bei den Containern und Schüttboxen zu finden.

Auf dem Gronauer Friedhof ist die Erde gleich beim Eingangsbereich, ebenfalls bei den Containern, und für den Friedhof in Schönberg beim Parkplatz am Eingang deponiert

In Zell befindet sich das Erddepot außerhalb des Friedhofgeländes, auf dem Parkplatzgelände oberhalb der Container und für den Waldfriedhof in Bensheim wurden zwei Depots eingerichtet. Einmal im Eingangsbereich des Zufahrtsweges zur oberen Abteilung und einmal auf dem seitlichen Parkplatz beim Ablageplatz für Baumaterialien.

Bei Bedarf wird gebeten, sich ausschließlich an diesen Erddepots zu bedienen und möglichem Erdaushub von neuen Gräbern unberührt zu lassen. Diese Erde wird zum Auffüllen des Grabes wieder benötigt.

Die Friedhofsverwaltung informiert zum Ablauf des Nutzungsrechts von Reihengräbern

Nach Ablauf des Nutzungsrechts an einer Reihengräbstätte ist diese vor einer Wiederbelegung abzuräumen. Gemäß § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim ist das Abräumen des Reihengrabfeldes vor der Wiederbelegung 3 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild an der Grabstätte bekannt zu machen.

Im Bergsträßer Anzeiger wird daher in der Ausgabe vom 15. Dezember 2012 folgende amtliche Bekanntmachung erscheinen:

Gemäß § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim werden die auf den städtischen Friedhöfen vorhandenen

Reihengräber bis einschließlich Beerdigungsjahr 1987

sowie die

Kinderreihengräber bis Beerdigungsjahr 1997

zur Abräumung aufgerufen.

Die Verfügungsberechtigten werden aufgefordert, die auf den Gräbern vorhandenen Pflanzen, Einfassungen, Grabzeichen usw. bis spätestens 28. Februar 2013 zu entfernen. Alles, was nach diesem Zeitpunkt auf den Gräbern noch vorhanden ist, wird durch die Stadt Bensheim abgeräumt und entsorgt bzw. geht in städtisches Eigentum über.

Urnenstelen jetzt auch in Schwanheim und Zell

Die geplante Ausstattung der städtischen Friedhöfe mit Urnenstelen ist so gut wie abgeschlossen. Nachdem jetzt auch auf den Friedhöfen in Zell und Schwanheim Urnenstelenensembles aufgestellt wurden, steht inzwischen auf sieben der insgesamt neun Bensheimer Friedhöfe (ohne Soldatenfriedhof) diese alternative Grabart zur Verfügung. Aus Platzgründen beziehungsweise mangels Bedarf sind auf den beiden Friedhöfen Bensheim-Mitte und Langwaden keine Urnenstelen vorgesehen.

Urnenstelen jetzt auch in Schwanheim und Zell

Urnenstelen jetzt auch in Schwanheim und Zell

Seit Anfang 2010 bietet die Friedhofsverwaltung der Stadt Bensheim diese Art der Bestattung auf ihren Anlagen an. Den Anfang machte der Waldfriedhof mit der größten Anlage. Sechs unterschiedliche Stelen-Ensembles mit insgesamt 56 Urnenkammern stehen hier zur Verfügung. Mit fünf verschieden großen Ensembles mit insgesamt 42 Urnenkammern ist der Auerbacher Friedhof ausgestattet und auf den Friedhöfen in Gronau, Fehlheim, Schönberg, Zell und Schwanheim wurde jeweils ein Ensemble mit je 14 Kammern aufgestellt. Das ergibt zusammen 168 Urnenkammern, die jeweils zwei Urnen aufnehmen können.

Zur Ausstattung der Anlage gehören jeweils auch ein Blumentisch sowie ein „blumiger“ Rahmen, der durch Pflanzgefäße oder – wie in Schwanheim – durch eine entsprechende Bepflanzung in der Erde gewährleistet wird. Die Urnenkammern werden durch eine einheitliche Verschlussplatte abgedeckt, die von der Friedhofsverwaltung ausschließlich zur Beschriftung ausgehändigt wird.

Die Urnenstelen in Zell und Schwanheim wurden entsprechend der Planung im Laufe dieses Jahres errichtet und auch die „Begrünung“ erfolgt noch in diesen Tagen. Für die Ausstattung hat die Stadt rund 34 000 Euro investiert. Die Mittel für die neuen Anlagen auf den beiden Stadtteilfriedhöfen standen im Haushalt 2012 bereit.

Zwei Jahre nach der Erstausstattung sind die insgesamt 56 Kammerplätze in den Stelen-Ensembles auf dem Waldfriedhof bereits soweit belegt, dass eine Erweiterung ins Auge gefasst werden muss. Für das kommende Haushaltsjahr wurde daher der Bedarf für zusätzliche 56 Urnenkammern angemeldet.

Nach der derzeit gültigen Gebührenordnung können Urnenkammern für die Nutzung von 25 Jahren zum Preis von 1400 Euro erworben werden. Dazu kommen noch 210 Euro für die Beisetzung der Urne und eventuell noch die Kosten für die Nutzung der Trauerhalle. Weitere Informationen zu den Urnenstelenensembles und deren Nutzung gibt die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 06251/17699-15.

Frisches Grün zwischen den Gräbern

Die Kriegsgräberstätte in Bensheim-Auerbach, im Volksmund häufig als Soldatenfriedhof bezeichnet, gehört zu den größten ihrer Art in Hessen.

Insgesamt 1961 Opfer des Zweiten Weltkrieges – 1385 deutsche und 576 ausländische Kriegstote – haben hier ihre letzte Ruhe gefunden.

Mit der feierlichen Einweihung durch den damaligen Hessischen Innenminister Heinrich Schneider wurde die Kriegsgräberstätte am 29. September 1957 in die Obhut der Stadt Bensheim gegeben. Seitdem gehört die westlich des Berliner Rings gelegene Kriegsgräberstätte zu den insgesamt zehn Friedhofsanlagen im Stadtgebiet von Bensheim, die von der Friedhofsverwaltung des Bauhofservice des KMB betreut werden.

Anders als bei den rein städtischen Friedhöfen, erhält die Stadt für den Soldatenfriedhof vom Land einen jährlichen Zuschuss zu den Pflege- und Unterhaltungsaufwendungen. Sind allerdings größere Arbeiten erforderlich, wie im vergangenen Jahr die Reinigung der Grabplatten und jetzt die Verlegung von Rollrasen, müssen andere Geldquellen zur Finanzierung erschlossen werden.

Erfreut überzeugten sich dieser Tage vom KMB Verbandsvorsteher Erster Stadtrat Helmut Sachwitz und Geschäftsführer Frank Daum von dem erfolgreichen Abschluss der jüngsten Gestaltungsarbeiten. Rund 2500 Quadratmeter Rollrasen wurden zwischen den Grabfeldern verlegt und präsentieren die Kriegsgräberstätte jetzt frisch ergrünt. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung durch das Hessische Ministerium des Innern und des Sports in Höhe von rund 25 000 Euro war diese Verbesserung in den vergangenen Wochen möglich. Die für diese Maßnahme von der Stadt Bensheim zu tragenden Kosten liegen bei 2400 Euro.

Damit kann die zentrale Gedenkveranstaltung am 18. November anlässlich des Volkstrauertages auf dem Soldatenfriedhof in Auerbach auch 55 Jahre nach ihrer Einweihung optisch in einem würdevollen Rahmen stattfinden.