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Verschärfte Regeln bei der Rattenbekämpfung – KMB informiert Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet

Seit dem 1. Januar 2026 gelten bundesweit deutlich strengere gesetzliche Vorgaben für die Rattenbekämpfung. Darauf weist der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) hin. Der Verband ist als kommunaler Dienstleister für seine fünf Mitgliedskommunen unter anderem für die Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation zuständig. Ziel der neuen Regelungen ist es, beim Einsatz von Rattengift Wildtiere, Haustiere und die Umwelt besser zu schützen und den Eintrag hochgiftiger Wirkstoffe in Gewässer und Böden zu vermeiden.

Die wichtigsten Regelungen ab 2026 auf einen Blick

  • Verbot der Dauerbeköderung: Das vorsorgliche oder dauerhafte Auslegen von Rattengift ist seit dem 1.1.2026 untersagt.
  • Gifteinsatz nur bei nachgewiesenem Befall: Rattengift darf nur noch dann eingesetzt werden, wenn ein tatsächlicher Befall durch ein Monitoring festgestellt wurde.
  • Einsatz nur durch Fachkräfte: Hochwirksame Rodentizide der zweiten Generation dürfen nur noch von geschulten und sachkundigen Schädlingsbekämpfern angewendet werden.
  • Köderschutzboxen sind Pflicht: In der Kanalisation, im Außenbereich sowie in der Nähe von Gewässern dürfen Giftköder nur noch in gesicherten Köderschutzboxen ausgelegt werden, um Wildtiere zu schützen.
  • Dokumentationspflicht: Alle Bekämpfungsmaßnahmen müssen kontrolliert und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Was tun bei Rattensichtung?

Der KMB bittet Bürgerinnen und Bürger, bei einer Rattensichtung wie folgt vorzugehen: Rattenbefall auf öffentlichen Wegen, Plätzen oder in der Kanalisation sollte dem KMB gemeldet werden. Dies ist z.B. schnell und unkompliziert über die Mängelmelder-App möglich. Dort können Ort und Art der Beobachtung angegeben und bei Bedarf ein Foto hochgeladen werden. Alternativ kann die Rattensichtung auch telefonisch gemeldet werden an Thomas Müller vom KMB: 06251-109642. Der KMB prüft anschließend, ob ein akuter Rattenbefall vorliegt, und leitet – falls erforderlich – anlassbezogene Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben ein. Eine vorbeugende oder dauerhafte Bekämpfung mit Gift ist nach den verschärften Regelungen nicht mehr zulässig. Im Verbandsgebiet erfolgt der Einsatz mobiler Köderschutzboxen durch einen spezialisierten Fachbetrieb im Auftrag des KMB.

Für die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Bei Rattenbefall sollte immer ein zertifiziertes Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt werden. Diese Fachbetriebe verfügen über den notwendigen Sachkundenachweis und setzen die Bekämpfung rechtssicher und umweltschonend um. Der KMB steht Eigentümerinnen und Eigentümern dabei gerne beratend zur Seite. Rattengift darf niemals eigenständig oder vorsorglich ausgelegt werden. Der unsachgemäße Einsatz ist verboten, gefährdet Menschen, Haustiere und Wildtiere und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

So können Sie Ratten auf dem eigenen Grundstück vorbeugen

Ein wichtiger Baustein der Rattenbekämpfung ist die Vorbeugung. Bürgerinnen und Bürger können mit einfachen Maßnahmen dazu beitragen, dass Ratten gar nicht erst angelockt werden:

  • Keine Essensreste in die Toilette oder in den Abfluss werfen
  • Organische Abfälle und Speisereste sind ausschließlich über die Biotonne oder nur in fest verschlossenen und unzugänglichen Kompostbehältern zu entsorgen
  • Mülltonnen geschlossen halten, keine Abfälle daneben abstellen
  • Gelbe Säcke bis zum Abholtermin geschützt lagern und erst kurz vor der Abholung auf die Straße stellen.
  • Grundsätzlich auf saubere und hygienische Verhältnisse im Wohnumfeld achten
  • Keine Essensreste für Tiere im Garten auslegen
  • Keller-, Schuppen- und Garagentüren geschlossen halten
  • Schlupflöcher, offene Schächte und Ritzen an Gebäuden abdichten

Diese Maßnahmen helfen, Nahrungsquellen und Unterschlupfmöglichkeiten zu reduzieren.

Ihr Ansprechpartner beim KMB

Für Rückfragen oder Anregungen steht Herr Thomas Müller vom KMB gerne zur Verfügung: 06251 109642

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Unseren Info-Flyer mit allen wichtigen Infos und Tipps zum Thema Rattenbefall und Rattenprävention können Sie hier downloaden.
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