Amtliche Bekanntmachung

Abräumen von Reihen- und Kinderreihengräbern auf den städtischen Friedhöfen in Bensheim einschließlich der Stadtteile

Gem. § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim werden die auf den städt. Friedhöfen vorhandenen

Reihengräber bis einschließlich Beerdigungsjahr 1999

sowie die

Kinderreihengräber bis Beerdigungsjahr 2009

zur Abräumung aufgerufen.

Die Verfügungsberechtigten werden aufgefordert, die auf den Gräbern vorhandenen Pflanzen, Einfassungen, Grabzeichen usw. bis spätestens

28.02.2025

zu entfernen.

Alles, was nach diesem Zeitpunkt auf den Gräbern noch vorhanden ist, wird durch die Stadt Bensheim abgeräumt und entsorgt bzw. geht in städtisches Eigentum über.

Bensheim, den 30.10.2024 / Magistrat der Stadt Bensheim

R a u b e r – J u n g

Erste Stadträtin

Veröffentlichung im Bergsträßer Anzeiger am 16.11.2024.

Kontakt Friedhofsverwaltung

Frau May: Telefon 06251 / 10 96-77