Amtliche Bekanntmachung
Abräumen von Reihen- und Kinderreihengräbern auf den städtischen Friedhöfen in Bensheim einschließlich der Stadtteile
Gem. § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim werden die auf den städt. Friedhöfen vorhandenen
Reihengräber bis einschließlich Beerdigungsjahr 1999
sowie die
Kinderreihengräber bis Beerdigungsjahr 2009
zur Abräumung aufgerufen.
Die Verfügungsberechtigten werden aufgefordert, die auf den Gräbern vorhandenen Pflanzen, Einfassungen, Grabzeichen usw. bis spätestens
28.02.2025
zu entfernen.
Alles, was nach diesem Zeitpunkt auf den Gräbern noch vorhanden ist, wird durch die Stadt Bensheim abgeräumt und entsorgt bzw. geht in städtisches Eigentum über.
Bensheim, den 30.10.2024 / Magistrat der Stadt Bensheim
R a u b e r – J u n g
Erste Stadträtin
Veröffentlichung im Bergsträßer Anzeiger am 16.11.2024.
Kontakt Friedhofsverwaltung
Frau May: Telefon 06251 / 10 96-77