KMB erinnert: Poolwasser korrekt entsorgen – Umwelt, Gewässer und Grundwasser schützen
Wenn die letzten Blätter fallen, wird nicht nur der Garten winterfest gemacht – vielerorts wird auch das Poolwasser abgelassen. Doch Vorsicht: Wer es falsch entsorgt, gefährdet unsere Umwelt und das Grundwasser. Der KMB ruft daher alle Poolbesitzer in Bensheim, Biblis, Einhausen, Groß-Rohrheim und Lautertal dazu auf, ihr Poolwasser fachgerecht abzuleiten.
Warum eine richtige Entsorgung wichtig ist
Behandeltes Poolwasser enthält häufig Chlor, Algenmittel (Biozide), pH-Regulatoren und Rückstände von Sonnenpflegeprodukten. Damit gilt es rechtlich als Abwasser. Besonders problematisch: In vielen Bereichen im KMB-Verbandsgebiet gibt es ein sogenanntes Trennsystem. Das bedeutet, dass Regenwasser und Schmutzwasser in getrennten Kanälen abgeleitet werden. Regenwasser, das in Straßenabläufe oder Hofeinläufe gelangt, fließt nicht zur Kläranlage, sondern wird direkt in Flüsse und Gewässer abgeleitet. Wird Poolwasser – oft irrtümlich – über diese Abläufe entsorgt, gelangen Chemikalien und Reinigungsmittel ungeklärt in die Umwelt und belasten unsere Gewässer. Auch darf man behandeltes Poolwasser nicht im Gartenboden versickern lassen, da die enthaltenen Chemikalien Grundwasser und Pflanzen schädigen würden.
Wie Poolwasser korrekt entsorgt wird
Behandeltes Poolwasser muss in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden, z. B. über die Toilette, Badewanne oder einen vorhandenen Schmutzwasser-Übergabeschacht auf dem Grundstück. Unbehandeltes Leitungswasser (ohne Zusätze) darf in der Regel im Garten versickern (gilt nicht in Wasserschutzgebieten oder bei besonderen örtlichen Regelungen). In Kleingärten ohne Abwasseranschluss muss das Wasser von einem zugelassenen Fachbetrieb abgepumpt und entsorgt werden.
Hinweise zu Bußgeldern
Wer Poolwasser unzulässig in Straßenabläufe oder die Umwelt einleitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die gesetzliche Grundlage bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die jeweiligen Entwässerungssatzungen der Kommunen. Die Höhe möglicher Bußgelder kann je nach Kommune empfindlich ausfallen.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Bei Rückfragen zu diesem Thema helfen Ihnen die KMB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Stadtentwässerung und Kanalbetrieb gerne weiter (06251-10960). Nähere Informationen sind auch zu finden in der KMB-Infobroschüre unter: www.kmb-bensheim.de/wp-content/uploads/2021/03/KMB_Faltblatt_Fehleinleitungen_web.pdf


