KMB appelliert an Hauseigentümer: Schutz vor Rückstau ist gesetzliche Pflicht
Dauerregen erhöht Risiko für überflutete Keller
Seit Tagen hält der Dauerregen im Kreis Bergstraße an. Immer häufiger erreichen den KMB Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern, deren Keller von eindringendem Abwasser betroffen sind. Die Ursache ist dabei meist dieselbe: fehlende oder nicht ordnungsgemäß installierte Rückstausicherungen.
„In vielen Fällen stellen wir fest, dass im Keller – also unterhalb der sogenannten Rückstauebene – Sanitäreinrichtungen oder Abläufe installiert sind, die nicht mit einer Rückstauklappe gesichert sind oder direkt an Fallrohre angeschlossen wurden“, erklärt Lars Stuckert, Leiter des Geschäftsbereichs Stadtentwässerung und Kanalbetrieb beim KMB. „Kommt es dann bei starkem Regen zu einem Rückstau im Kanalnetz, kann Abwasser ungehindert in das Gebäude eindringen.“
Rückstauschutz ist Pflicht – nicht Kür
Nach der geltenden Gesetzeslage (§ 5 Abs. 4 der Entwässerungssatzung) ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Gebäude selbst gegen Rückstau zu schützen. Diese Pflicht gilt seit Jahrzehnten und ist auch in den einschlägigen technischen Regelwerken wie der DIN 1986 verankert, deren Ursprünge bereits aus dem Jahr 1928 stammen.
Die Norm schreibt vor, dass unterhalb der Rückstauebene besondere Schutzmaßnahmen notwendig sind:
- Rückstausicherungen (z. B. Rückstauklappen) müssen eingebaut werden und dürfen nur bei Bedarf geöffnet sein.
- Regenwassereinläufe in Kellern sind nicht zulässig.
- Liegen Entwässerungspunkte so tief, dass sie nicht mehr im freien Gefälle ableiten können, muss die Entwässerung durch eine Hebeanlage erfolgen.
„Das Argument, man habe von diesen Regelungen nichts gewusst, ist nicht stichhaltig“, betont Lars Stuckert. „Die Pflicht zum Rückstauschutz besteht seit vielen Jahrzehnten und ist jedem Eigentümer zumutbar.“
Tipps für Haus- und Grundstücksbesitzer
- Prüfen Sie Ihre Installation: Sind alle Abläufe unterhalb der Rückstauebene mit einer funktionierenden Rückstausicherung versehen?
- Wartung nicht vergessen: Rückstauklappen sollten regelmäßig auf ihre Funktion geprüft und gewartet werden.
Hintergrund: Was ist Rückstau?
Bei langanhaltendem oder starkem Regen kann das öffentliche Kanalnetz an seine Kapazitätsgrenze gelangen. Das Abwasser staut sich zurück und sucht sich den Weg des geringsten Widerstands – häufig über tieferliegende Hausanschlüsse in Keller oder Souterrainwohnungen. Ein wirksamer Rückstauschutz verhindert, dass Wasser aus dem Kanalnetz in private Gebäude eindringt.
Fazit:
Der Schutz vor Rückstau ist keine freiwillige Vorsorgemaßnahme, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht jedes Grundstückseigentümers. Nur wer rechtzeitig handelt und sein Gebäude technisch absichert, kann Schäden durch eindringendes Abwasser vermeiden – gerade bei den aktuell anhaltenden Regenfällen im Kreis Bergstraße.
Infos und Downloads:
KMB Internetseite: www.kmb-bensheim.de/rueckstau-aus-kanalsystem/
KMB Infoflyer „Stichwort Kellerüberflutung: Lieber heute handeln als morgen pumpen“: www.kmb-bensheim.de/wp-content/uploads/2020/04/WEB_KMB_Folder_Rueckstau_200403.pdf