Unerwünschte Gäste – Ratten
Besser vorbeugen als bekämpfen!
Sind Ratten ein Gesundheitsrisiko?
Seit Menschen in Siedlungen zusammenwohnen, halten sich in ihrer Umgebung auch Ratten auf. Mit verbesserten hygienischen Verhältnissen zogen sie sich in die Kanalisation zurück und nutzen das Kanalsystem auch, um an das oberirdisch mancherorts reichlich vorhandene Nahrungsangebot zu gelangen.
Die Ratte ist ein Allesfresser. Auf Nahrungssuche zum Beispiel in Abwasserkanälen, in Mülltonnen, auf Komposthaufen und in Stallungen kann sie eventuell vorhandene Krankheitskeime aufnehmen und so gefährliche Keime wie Salmonellen, Leptospiren und Toxoplasmen verbreiten. Durch die Ausscheidungen der Tiere, zum Beispiel über Badeseen oder Abwässer sowie durch Lebensmittel, die zuvor von Ratten verunreinigt wurden, können diese Krankheiten übertragen werden.
Rattenbekämpfung beim KMB
Für die Rattenbekämpfung gelten seit dem 1.1.2026 bundesweit verschärfte gesetzliche Regelungen. Rattengift darf nur noch unter strengen Voraussetzungen und ausschließlich bei nachgewiesenem Befall eingesetzt werden. Eine vorbeugende oder dauerhafte Beköderung mit Gift ist nicht mehr erlaubt. Der KMB geht Hinweisen auf Rattenbefall nach und veranlasst bei Bedarf geeignete Maßnahmen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben zum Umwelt- und Gewässerschutz strikt eingehalten. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von gesicherten Köderschutzboxen, die verhindern, dass Giftköder mit Wasser oder anderen Tieren in Kontakt kommen.
Eine vollständige Ausrottung von Ratten ist in Siedlungsgebieten nicht möglich. Ziel der Maßnahmen ist es, den Bestand dauerhaft möglichst gering zu halten.
Ratten melden
Wenn Sie Ratten auf öffentlichen Flächen beobachten, können Sie dies einfach melden. Am schnellsten geht das über die Mängelmelder-App oder den Mängelmelder unter www.kmb-bensheim.de/maengelmelder. Dort können Sie den Standort angeben und bei Bedarf ein Foto hinzufügen. Alternativ können Sie sich auch direkt an den KMB wenden: Telefon: 06251 109642
Was tun bei Ratten auf dem eigenen Grundstück?
Für die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Bei einem Befall sollte ein zertifiziertes Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt werden. Diese Fachbetriebe verfügen über den notwendigen Sachkundenachweis und führen Bekämpfungsmaßnahmen fachgerecht und gesetzeskonform durch. Bitte legen Sie niemals eigenständig Rattengift aus! Der unsachgemäße Einsatz von Gift ist verboten und kann Menschen, Haustiere und Wildtiere gefährden. Der KMB berät Sie bei Fragen gerne.
Ratten vorbeugen – das können Sie tun
Mit einfachen Maßnahmen können Sie dazu beitragen, dass Ratten gar nicht erst angelockt werden.
Nahrungsquellen vermeiden
- Speisereste nicht über Toilette oder Abfluss entsorgen
- Müllbehälter stets geschlossen halten
- Müllsäcke nicht neben den Tonnen lagern
- Keine Essensreste offen auf den Kompost geben
- Gelbe Säcke bis zur Abholung geschützt lagern
- Wildtiere wie Tauben, Enten oder Schwäne nicht füttern
- Keine Lebensmittel oder Abfälle im Freien liegen lassen
Unterschlupf verhindern
- Hecken, Sträucher und Bodendecker regelmäßig zurückschneiden
- Öffnungen und Spalten an Gebäuden verschließen
- Lüftungsöffnungen mit engmaschigen Gittern sichern
- Schächte und Rohröffnungen kontrollieren
- Rückstauklappen können verhindern, dass Ratten über Abwasserleitungen ins Gebäude gelangen

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