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Ausbau der Fabrikstraße in Bensheim

Der KMB wird im Zeitraum vom 01.08. bis zum 14.10.2016 eine Straßenbaumaßnahme im Bereich der Fabrikstraße in Bensheim durchführen.

 

Geplant ist die Sanierung der Fahrbahn zwischen der Bahnunterführung und der Werner-von-Siemens-Straße auf einer Länge von 180 m. Die Arbeiten schließen an den bereits 2014 erneuerten Abschnitt der Fabrikstraße an und umfassen den Ausbau der gesamten Straßenbreite einschließlich der Pflasterung der Gehwege.

 

Darüber hinaus wird die Entwässerung der Straße optimiert. Dies umfasst die Erneuerung der Straßenabläufe einschließlich der Anschlussleitungen an den Hauptkanal. Ferner wird in Zusammenarbeit mit dem GGEW die Straßenbeleuchtung saniert und auf LED-Technik umgestellt.

 

Die Fabrikstraße ist im Ausbaubereich während der gesamten Bauzeit für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt von Süden her kommend über die Wormser Straße in die Fabrikstraße. Die Andienung der Firma Sirona erfolgt von Norden her kommend im Rahmen einer halbseitigen Sperrung bis zur Werkzufahrt.

 

Für die während dieser Zeit entstehenden, unvermeidbaren Beeinträchtigungen bitten wir im Voraus um Ihr Verständnis. Für Rückfragen steht als Ansprechpartner des KMB  Herr Fischer (Tel. 06251 / 109695, dirk.fischer@kmb-bensheim.de) gerne zur Verfügung.

 

 

Ausbau der K 67 zwischen Fehlheim und Schwanheim ist auf dem Tisch

Der schon lange geforderte Ausbau der Kreisstraße zwischen den beiden Stadtteilen Schwanheim und Fehlheim ist in sichtbare Nähe gerückt.

In der jüngsten Sitzung des Magistrats bedankte sich Bürgermeister Thorsten Herrmann für die beharrliche durch den KMB geleistete Vorarbeit und begrüßte, dass die Maßnahme im aktuellen Kreishaushalt zur Finanzierung vorgesehen ist und damit eine klare Realisierungsabsicht bekundet wird.

Ein genauer Zeitplan kann zum jetzigen Zeitpunkt zwar noch nicht genannt werden, die Ausführung des Straßenausbaus und den damit verbundenen Neubau des Brückenbauwerks über dem Mühl-/Mittelgraben, ist jedoch für 2014/2015 vorgesehen.

Der konkrete Baubeginn kann erst festgelegt werden, wenn Fragen der Baurechtschaffung, des Verfahrens, des Grunderwerbs, der vorübergehenden Verkehrsführung sowie der Förderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes geklärt sind. Auch die Situation der im Baustellenbereich liegenden Tankstelle ist in diesem Zusammenhang zu regeln.