Bürgerinformationsveranstaltung am 31.10.2012 in der Lautertalhalle
Rund 255.000 Kubikmeter Abwasser wurden im vergangenen Jahr in der Gemeinde Lautertal durch den für die Abwasserbeseitigung zuständigen Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) entsorgt.
Berechnet wurde das über den Bezug des Frischwassers mit einer Gebühr von 4,10 EUR pro Kubikmeter, in der alle Kosten für die Sammlung, Reinigung und Beseitigung des Abwassers enthalten sind. Das war bei einer Unterdeckung des Gebührenhaushalts von rund 240.000 EUR nicht nur defizitär, es war auch ungerecht.
Denn Abwasser ist nicht gleich Abwasser. So gibt es das vor allem in Haushalten anfallende Schmutzwasser, das einen hohen Reinigungs- bzw. Entsorgungsaufwand erfordert und es gibt das weninger belastete Niederschlagswasser, das über Dachflächen und befestigte Grundstücksflächen in die Kanalisation geleitet wird. Hauseigentümer wie beispielsweise Geschäfte oder Firmen, die nur wenig Frischwasser beziehen, aber die natürliche Versickerung des Niederschlagswassers wegen einer flächenmäßig großen Überbauung oder Befestigtung des Grundstücks hindern, waren bisher klar im Vorteil. Sie nahmen zwar das öffentliche Kanalnetz in Anspruch, wurden dafür aber zu einem unverhältnismäßig kleinen Gebührenanteil belastet.
Dieser ungerechten Verteilung hat der Gesetzgeber nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom September 2009 einen Riegel vorgeschoben und die Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu erheben.
Dieser Verpflichtung ist jetzt auch die Gemeinde Lautertal mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom Februar dieses Jahres nachgekommen. Danach soll mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in Lautertal die Niederschlagswassergebühr eingeführt werden. Mit der Umsetzung dieses Beschlusses wurde der KMB beauftragt. Der Zweckverband verfügt hier über fundierte Erfahrungen, denn sowohl in Bensheim als auch in Einhausen – den beiden weiteren Verbandsmitgliedern – wurde die Niederschlagswassergebühr schon vor Jahren eingeführt.
“Die wichtigste Voraussetzung für die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr ist die Ermittlung aller in die Kanalisation entwässernden Flächen”, machte KMB-Geschäftsführer Frank Daum deutlich, worum es geht. Rund 2.500 Grundstückseigentümer gibt es in der Gemeinde Lautertal, die angeschrieben und um die notwendigen Informationen gebeten werden. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Ermittlung zu erleichtern, wurde ein Erhebungsbogen ausgearbeitet, der sich ganz individuell auf das jeweilige Grundstück bezieht und auch die verschiedenen Varianten bei den Dachflächen oder die unterschiedlichen Arten bei Befestigung der Grundstücksfläche berücksichtigt. Auch die Nutzung von Zisternen oder Versickerungsanlagen spielt eine Rolle und ist entsprechend vorgesehen.
Um die Bürgerinnen und Bürger auf die Erhebung und die künftig gesplittete Abwassergebühr in Lautertal vorzubereiten, lädt die Gemeinde für den 31. Oktober zu einer Informationsveranstaltung in die Lautertalhalle ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die um 19.00 Uhr beginnt, wird über das grundsätzliche Thema der getrennten Abwassergebühr, über die Auswirkungen auf die Gebühren und über den Flächenermittlungsbogen informiert.
Nach dieser Veranstaltung werden Anfang November die ersten Erhebungsbögen in Reichenbach und Elmshausen versendet. Sukzessive folgen dann Lautern, Gadernheim und Raidelbach, Beedenkirchen, Wurzelbach, Schmal-Beerbach und Staffel und zum Schluss dann Breitenwiesen, Knoden und Schannenbach.
Für das Ausfüllen des Erhebungsbogens haben die Grundstückseigentümer etwa sechs Wochen Zeit. (kmb)