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Bürgerinformation in der Lautertalhalle

In der Gemeinde Lautertal wird zum 01.01.2014 die Niederschlagswassergebühr und damit verbunden die Splittung der Abwassergebühren in Schmutzwasser und Niederschlagswasser eingeführt.

Wie sich das künftig auf die Gebührenabrechnung auswirkt und was im Vorfeld der Neuregelung dafür auch von den Bürgerinnen und Bürgern zu tun ist, wird an diesem Mittwoch (31.) in einer Informationsveranstaltung ausführlich besprochen.

Dazu laden die Gemeinde Lautertal und der für die Abwasserbeseitigung zuständige Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) in die Lautertalhalle ein.

Im Rahmen dieser Veranstaltung, die um 19 Uhr beginnt, wird über das grundsätzliche Thema der getrennten Abwassergebühr, über die Auswirkungen auf die Gebühren und über den Flächenermittlungsbogen informiert, den jeder Hauseigentümer erhalten wird.

Abwassergebühren werden gerechter verteilt – Lautertal führt Niederschlagswassergebühr ein

Bürgerinformationsveranstaltung am 31.10.2012 in der Lautertalhalle

Rund 255.000 Kubikmeter Abwasser wurden im vergangenen Jahr in der Gemeinde Lautertal durch den für die Abwasserbeseitigung zuständigen Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) entsorgt.

Berechnet wurde das über den Bezug des Frischwassers mit einer Gebühr von 4,10 EUR pro Kubikmeter, in der alle Kosten für die Sammlung, Reinigung und Beseitigung des Abwassers enthalten sind. Das war bei einer Unterdeckung des Gebührenhaushalts von rund 240.000 EUR nicht nur defizitär, es war auch ungerecht.

Denn Abwasser ist nicht gleich Abwasser. So gibt es das vor allem in Haushalten anfallende Schmutzwasser, das einen hohen Reinigungs- bzw. Entsorgungsaufwand erfordert und es gibt das weninger belastete Niederschlagswasser, das über Dachflächen und befestigte Grundstücksflächen in die Kanalisation geleitet wird. Hauseigentümer wie beispielsweise Geschäfte oder Firmen, die nur wenig Frischwasser beziehen, aber die natürliche Versickerung des Niederschlagswassers wegen einer flächenmäßig großen Überbauung oder Befestigtung des Grundstücks hindern, waren bisher klar im Vorteil. Sie nahmen zwar das öffentliche Kanalnetz in Anspruch, wurden dafür aber zu einem unverhältnismäßig kleinen Gebührenanteil belastet.

Dieser ungerechten Verteilung hat der Gesetzgeber nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom September 2009 einen Riegel vorgeschoben und die Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu erheben.

Dieser Verpflichtung ist jetzt auch die Gemeinde Lautertal mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom Februar dieses Jahres nachgekommen. Danach soll mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in Lautertal die Niederschlagswassergebühr eingeführt werden. Mit der Umsetzung dieses Beschlusses wurde der KMB beauftragt. Der Zweckverband verfügt hier über fundierte Erfahrungen, denn sowohl in Bensheim als auch in Einhausen – den beiden weiteren Verbandsmitgliedern – wurde die Niederschlagswassergebühr schon vor Jahren eingeführt.

“Die wichtigste Voraussetzung für die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr ist die Ermittlung aller in die Kanalisation entwässernden Flächen”, machte KMB-Geschäftsführer Frank Daum deutlich, worum es geht. Rund 2.500 Grundstückseigentümer gibt es in der Gemeinde Lautertal, die angeschrieben und um die notwendigen Informationen gebeten werden. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Ermittlung zu erleichtern, wurde ein Erhebungsbogen ausgearbeitet, der sich ganz individuell auf das jeweilige Grundstück bezieht und auch die verschiedenen Varianten bei den Dachflächen oder die unterschiedlichen Arten bei Befestigung der Grundstücksfläche berücksichtigt. Auch die Nutzung von Zisternen oder Versickerungsanlagen spielt eine Rolle und ist entsprechend vorgesehen.

Um die Bürgerinnen und Bürger auf die Erhebung und die künftig gesplittete Abwassergebühr in Lautertal vorzubereiten, lädt die Gemeinde für den 31. Oktober zu einer Informationsveranstaltung in die Lautertalhalle ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die um 19.00 Uhr beginnt, wird über das grundsätzliche Thema der getrennten Abwassergebühr, über die Auswirkungen auf die Gebühren und über den Flächenermittlungsbogen informiert.

Nach dieser Veranstaltung werden Anfang November die ersten Erhebungsbögen in Reichenbach und Elmshausen versendet. Sukzessive folgen dann Lautern, Gadernheim und Raidelbach, Beedenkirchen, Wurzelbach, Schmal-Beerbach und Staffel und zum Schluss dann Breitenwiesen, Knoden und Schannenbach.

Für das Ausfüllen des Erhebungsbogens haben die Grundstückseigentümer etwa sechs Wochen Zeit. (kmb)

Eigenkontrollverordnung: KMB organisiert Kanaluntersuchungen im Verbandsgebiet

Im Interesse des Boden- und Grundwasserschutzes ist es wichtig, dass Abwasserkanäle dicht sind und das Schmutzwasser nicht aufgrund von Leckagen oder Beschädigungen in den Boden oder ins Grundwasser gelangt. Um dies zu gewährleisten, wurde in der Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen festgelegt, dass alle Zulaufkanäle zum öffentlichen Kanal auf ihre Dichtheit untersucht und gegebenenfalls saniert oder ausgetauscht werden müssen.

Die Verantwortung dafür tragen die jeweiligen Eigentümer – im privaten Bereich ab der Grundstücksgrenze der Hauseigentümer und im öffentlichen Bereich die Kommune beziehungsweise die von ihr beauftragte Institution. Für die Kommunen Bensheim, Lautertal und Einhausen ist das der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße, kurz KMB.

Im Interesse einer effizienten und zudem bürgerfreundlichen Verfahrensweise wird der KMB zur Entlastung der Grundstückseigentümer in seinem Verbandsgebiet sowohl für die öffentlichen als auch für die privaten Hausanschlüsse die Umsetzung der EKVO organisieren. Das heißt, Grundstückseigentümer in Bensheim, Lautertal und Einhausen müssen sich nicht um die Einhaltung von Fristen und die Beauftragung von Kanaluntersuchungen kümmern. Diese Abwicklung der Aufgaben übernimmt in den Verbandskommunen der Zweckverband.

Insgesamt geht es dabei um rund 23 500 zu untersuchende Hausanschlüsse, wovon etwa 18 000 auf Bensheim, circa 2800 auf Lautertal und circa 2700 auf Einhausen entfallen. Direkte Kosten entstehen dem Grundstückseigentümer dadurch nicht. Vielmehr werden die entstehenden Kosten über eine Umlage bei den Abwassergebühren auf alle Gebührenzahler verteilt.

„Wir sind der Meinung, dass diese Regelung für alle Beteiligten die effektivste und sinnvollste Verfahrensweise ist. Sie entlastet die Grundstückseigentümer und sie vermeidet zeitaufwendige Abstimmungen zwischen den öffentlichen und privaten Untersuchungen“,

so KMB-Geschäftsführer Frank Daum.

„Vor allem schützt sie die Hauseigentümer wirksam vor vermeintlich günstigen aber im Nachgang überteuerten Angeboten von Firmen, welche die Unwissenheit der Bürger mit dem Hinweis auf gesetzliche Regelungen ausnutzen“,

ergänzt Verbandsvorsitzender Erster Stadtrat Helmut Sachwitz.

„Niemand im Verbandsgebiet sollte sich deshalb auf irgendwelche unaufgeforderten Angebote zur Kanaluntersuchung einlassen.“

Für die Untersuchung der Hausanschlüsse reicht das Zeitfenster bis zum 31. Dezember 2024 für alle vor 1996 hergestellten Zuleitungskanäle. Hausanschlüsse, die ab 1996 gebaut oder dauerhaft saniert wurden gelten als erstmals erfasst und müssen erst in einem Wiederholungsintervall von 30 Jahren ab dem 1. 1. 2010 erneut untersucht werden, also bis 2040.

Bei Nachfragen und weiterem Informationsbedarf gibt der Zweckverband gerne Auskunft.