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Zunehmende Starkregen-Ereignisse an der Bergstraße: Ohne Rückstau-Sicherung drohen Hausbesitzern überflutete Keller

KMB bietet Infoservice und Beratung

Gewitter, Regenschauer und gleißende Hitze im Mix. In diesem Sommer zeigt sich das Wetter einmal mehr von seiner unbeständigen und extremen Seite: Auf sonnige Phasen folgten in den letzten Wochen immer wieder Tage mit besonders starken Regenfällen in kurzer Zeit, sogenannte Starkregen-Ereignisse. Als Folge des Klimawandels werden sie künftig immer häufiger auftreten. In diesen Fällen kann die Kanalisation die großen Wassermassen nicht mehr aufnehmen und das Wasser staut sich im öffentlichen Kanalnetz zurück bis auf Straßenniveau oder höher. In Gebäuden, die gegen diesen Rückstau nicht geschützt sind, kann das aufgestaute Abwasser beispielsweise über Waschbecken, Waschmaschinen, Bodenabläufe oder Toiletten in Kellerräume eindringen und erhebliche Schäden verursachen. Vermieter haften auch gegenüber ihren Mietern für so entstandene Schäden. Umso wichtiger ist für Hauseigentümer deshalb eine Rückstau-Sicherung, die das Gebäude vor eindringendem Abwasser schützt. Bei einer fehlenden Rückstau-Sicherung sind alle Räume und Hofflächen gefährdet, die unter der Rückstauebene / Straßenoberkante liegen. Als Dienstleister und Ansprechpartner im Bereich der öffentlichen Abwasserbeseitigung informiert der KMB über die verschiedenen Möglichkeiten der Rückstau-Sicherungen unter www.kmb-bensheim.de/rueckstau-aus-kanalsystem/ Im Bedarfsfall stehen auch die fachkundigen Mitarbeiter:innen des KMB Geschäftsbereiches Stadtentwässerung und Kanalbetrieb gerne beratend zur Seite (Tel. 06251/10960)

Weshalb kann das Wasser bei Starkregen nicht immer ausreichend abfließen? Das öffentliche Kanalnetz ist generell nicht darauf ausgerichtet, Starkregen vollständig aufzunehmen. Bei starken Regenfällen mit sehr hohen Niederschlagsmengen in relativ kurzer Zeit wird deshalb ganz bewusst ein kurzzeitiger Aufstau im Kanalnetz in Kauf genommen. Der Bau von Kanälen, die solche Wassermengen, wie sie in den letzten Wochen auftraten, vollständig ableiten können, wäre wirtschaftlich nicht realisierbar. Die Kosten für die entsprechende Vergrößerung sämtlicher Kanäle müssten dauerhaft auf die Abwassergebühren umgelegt werden, obwohl es sich bei den Starkregen-Ereignissen in der Regel um lokale und zeitlich sehr begrenzte Ereignisse handelt.

KMB: Kanalbetrieb für die Zukunft rüsten

Der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße betreibt die öffentliche Abwasserentsorgung in Bensheim, Biblis, Einhausen, Groß-Rohrheim und Lautertal gemäß dem hessischen Wassergesetz und ist für ein Kanalnetz von ca. 450 km verantwortlich. Der Verband trägt durch kompetente Planung und den nachhaltigen Betrieb der Kanäle aktiv zum Schutz der Kanäle vor den Folgen durch Starkregen bei. Hierzu zählen insbesondere die Schaffung von Regenrückhalteräumen und die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Kanalisation. In den letzten Jahren erfolgten zudem zahlreiche Investitionen in das Kanalnetz, um Schäden durch starke Regenfälle zu verringern.

 

Der KMB informiert: Der Starkregen und das Kanalsystem

Die häufigen lokalen Starkregen in den letzten Wochen und die daraus resultierenden Niederschlagsabflüsse überstiegen teilweise die Leistungsfähigkeit des Kanalsystems. Durch die Wassermassen war die Aufnahmekapazität der Kanäle kurzzeitig erschöpft und der Wasserpegel in den Kanalschächten erreichte die Oberkante der Straße. In der Folge konnte es zu Überflutungen durch Austritt von Kanalwasser an der Oberfläche oder bei fehlenden Sicherungssystemen zum Rückstau von Abwasser in Gebäudekellern kommen.

Der KMB als Abwasserbeseitigungspflichtiger trägt bereits heute durch kompetente Planung und den nachhaltigen Betrieb der Kanäle aktiv zum Schutz der Kanäle vor den Folgen durch Starkregen bei. Hierzu zählen insbesondere die Schaffung von Regenrückhalteräumen und die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Kanalisation.

Die Grundlage für die Dimensionierung der Kanäle bilden statistisch berechnete Regenmengen. Die Dimensionierung erfolgt unter der Berücksichtigung, dass auch vereinzelt ein Starkregen (sog. Bemessungsregen) aufgenommen werden kann, der statistisch jedoch ungefähr nur alle drei bis fünf Jahre auftritt.

In den letzten Jahren erfolgten zudem zahlreiche Investitionen in das Kanalnetz, um Schäden durch starke Regenfälle zu verringern.

Der Bau von Kanälen, die solche Wassermengen, wie sie in den letzten Wochen auftraten, vollständig ableiten können, ist jedoch wirtschaftlich nicht realisierbar. Die Kosten für die entsprechende Vergrößerung sämtlicher Kanäle müssten auf die Abwassergebühren umgelegt werden, obwohl es sich bei den Starkregen der vergangenen Wochen in der Regel um lokale Ereignisse handelt. Dies würde einerseits einen enormen Anstieg der Abwassergebühren für die Bürger und Unternehmen mit sich bringen, der nicht tragbar wäre. Andererseits ist im Stadtkern durch die dichte Bebauung und den mit Leitungen durchzogenen Straßen kaum Platz für weiteren Rückhalteraum.

Der Umgang mit Starkregen kann sich jedoch nicht allein auf die öffentlichen Entwässerungssysteme und die öffentlichen Vorsorgemaßnahmen beschränken.

Aus diesem Grund wird seitens des KMB auf Folgendes hingewiesen: Jeder Hausbesitzer ist für den Schutz seines Gebäudes gegen den Rückstau des Abwassers in Kellerräumen selbst verantwortlich. Hausbesitzer haften auch gegenüber ihren Mietern für so entstandene Schäden.

Ohne geeignete Rückstausicherung kann bei einer Überlastung der Kanalisation infolge von Starkregen der Gebäudekeller überschwemmt werden, was teils zu gravierenden Schäden am Gebäude führen kann.

Gegen den Rückstau gibt es mehrere Lösungsansätze. Diese finden Sie unter anderem auf der Homepage des KMB unter https://kmb-bensheim.de/rueckstau-aus-kanalsystem/.

Grundsätzlich sollte man sich bei allen Maßnahmen von einem Fachmann beraten lassen. Architekten oder Sanitärinstallateure helfen gerne weiter, wenn es um die optimale – und rechtlich geforderte – Planung der Hausentwässerung geht.

Aber auch die beste Planung und Ausführung hilft nicht viel, wenn die installierten Anlagen nicht regelmäßig durch Fachkundige gewartet werden. Für Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse gibt es je nach Ausführung empfohlene bzw. vorgeschriebene Wartungsintervalle von einem bis zu einem halben Jahr.

Die genauen technischen Bestimmungen für Entwässerungsanlagen auf Grundstücken und in Gebäuden sind nachzulesen in der DIN 1986.

Bei Missachtung der technischen Bestimmungen schränken Versicherungen Entschädigungen ein oder lehnen sie sogar ab. Schadenersatzansprüche gegenüber Kommunen sind in aller Regel ausgeschlossen, da der Rückstau in Misch- und Abwasserkanälen planmäßig vorgesehen ist.

Gern steht auch der KMB im Bedarfsfall beratend zur Seite. Als fachkundige Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Stadtentwässerung und Kanalbetrieb Herr Mischler (Tel.: 06251 / 1096-16, Email: juergen.mischler@kmb-bensheim.de) und Herr Wondrak (Tel.: 06251 / 1096-19, Email: wolfgang.wondrak@kmb-bensheim.de) zur Verfügung.