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Die Friedhofsverwaltung informiert zum Ablauf des Nutzungsrechts von Reihengräbern
/0 Kommentare/in PressespiegelNach Ablauf des Nutzungsrechts an einer Reihengräbstätte ist diese vor einer Wiederbelegung abzuräumen. Gemäß § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim ist das Abräumen des Reihengrabfeldes vor der Wiederbelegung 3 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild an der Grabstätte bekannt zu machen.
Im Bergsträßer Anzeiger wird daher in der Ausgabe vom 15. Dezember 2012 folgende amtliche Bekanntmachung erscheinen:
Gemäß § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim werden die auf den städtischen Friedhöfen vorhandenen
Reihengräber bis einschließlich Beerdigungsjahr 1987
sowie die
Kinderreihengräber bis Beerdigungsjahr 1997
zur Abräumung aufgerufen.
Die Verfügungsberechtigten werden aufgefordert, die auf den Gräbern vorhandenen Pflanzen, Einfassungen, Grabzeichen usw. bis spätestens 28. Februar 2013 zu entfernen. Alles, was nach diesem Zeitpunkt auf den Gräbern noch vorhanden ist, wird durch die Stadt Bensheim abgeräumt und entsorgt bzw. geht in städtisches Eigentum über.
KMB – Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße
Am Schlachthof 4
64625 Bensheim
Telefon 06251/1096-0
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