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Lautertal: Routinemäßige Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal

Ab dem 11. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.

Lautertal: Kostenlose Bereitstellung von Brennholz

Die Außenstelle Lautertal des KMB-Bauhofservice hat im Zuge von Baumfällarbeiten an verschiedenen Plätzen Holz abgelagert.

Bürgerinnen und Bürger können dieses ab Donnerstag, den 06.04.2023 kostenfrei für die Nutzung als Brennholz an den folgenden Stellen abholen:

  • Elmshausen: Parkplatz Sportplatz
  • Elmshausen: Am Striehtteich
  • Elmshausen: Parkplatz Lautertalhalle, Im Schiffersacker
  • Lautern: Parkplatz Jahnstraße
  • Gadernheim: Parkplatz Rauenstein
  • Schannenbach: Bolzplatz
  • Schannenbach: Teichkläranlage
  • Beedenkirchen: Parkplatz Friedhof (neu)
  • Beedenkirchen: Parkplatz An den Römersteinen

Lautertal: Routinemäßige Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal

Ab dem 19. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.

Kanalinspektionen des KMB in der Gemeinde Lautertal vom 22.08.2022 bis 31.08.2022

Ab Montag, den 22.08.2022, lässt der KMB von einer beauftragten Fachfirma an verschiedenen Stellen in der Gemeinde Lautertal die Abwasserkanäle mittels hochauflösender Kamera inspizieren. Die TV-Untersuchung findet in den folgenden Straßen und nur an einzelnen Haltungen statt:

  • An den Römersteinen in Beedenkirchen
  • Wilhelm-Leuschner-Straße in Gadernheim
  • Römerweg in Lautern
  • Hofwiese in Reichenbach

Die Kanalinspektionen finden in der verkehrsarmen Zeit zwischen 08:30 und 15:30 Uhr statt und werden bis spätestens 31.08.2022 abgeschlossen sein. Im Zuge der Arbeiten kann es zu vorübergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Die beauftragte Firma wird sich bemühen, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Anlieger werden gebeten, die aufgestellten Halteverbote zu beachten und nicht im Bereich von Kanaldeckeln zu parken.

Bei Rückfragen steht Herr Wondrak vom KMB (Tel. 06251-109633) gerne zur Verfügung.

 

 

Bürgerservice der Außenstelle Lautertal: Kostenlose Bereitstellung von Brennholz ab Samstag, 02.04.2022

Die Außenstelle Lautertal des KMB-Bauhofservice hat im Zuge von Baumfällarbeiten an verschiedenen Plätzen Holz abgelagert. Bürgerinnen und Bürger können dieses ab dem 02.04.2022 kostenfrei für die Nutzung als Brennholz an den folgenden Stellen abholen:

  • Elmshausen: Parkplatz Lautertalhalle
  • Gadernheim: Parkplatz Rauenstein
  • Schannenbach: An der Teichkläranlage

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal – Grabmale müssen standsicher sein

Ab dem 20. September wird der KMB auf den fünf Lautertaler Friedhöfen die Standfestigkeit der Grabmäler prüfen lassen, denn die schweren Grabsteine bergen eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr: Äußere Einflüsse wie Hitze, Frost, Regen oder eindringende Wurzeln können dazu führen, dass sich Grabsteine lockern, umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefahrenpotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Gemeinde Lautertal gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen zu überprüfen.

Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.