Kanäle

Beiträge

Kanal- und Hausanschlussinspektion an der B 47 (Nibelungenstraße) in Gadernheim

 

Der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) als Abwasserbeseitigungspflichtiger im Verbandsgebiet überprüft turnusmäßig die Kanäle im öffentlichen Bereich.

Im Zuge der bevorstehenden Straßenbaumaßnahme durch Hessen Mobil wird der KMB alle Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich der Nibelungenstraße in Gadernheim mittels einer Kanalinspektion prüfen. Dabei werden die Kanäle mit einer Kamera befahren und geortet.

Die Überprüfungen werden auf einer Länge von ca. 2 km ab KW 2/ 2018 stattfinden. Dabei werden auch 118 Hausanschlusskanäle und 43 Sinkkastenleitungen geprüft. Die Sichtung und Auswertung der Befahrungen erfolgt durch zertifizierte Kanalsanierungsberater beim KMB.

Mit den gewonnen Erkenntnissen werden im Anschluss bauliche Maßnahmen festgelegt, welche im Zuge der Straßenbaumaßnahme durch Hessen Mobil erfolgen.

Der KMB ist gemäß der Entwässerungssatzung für einen Anschluss pro Grundstück unterhaltungspflichtig. Bei Grundstücken mit mehr als einem Anschlusskanal können bei einer gegebenenfalls notwendigen Sanierung Kosten für den Grundstückseigentümer entstehen.

Der KMB bittet um Verständnis, dass es im Überprüfungszeitraum zu halbseitigen Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann. Der KMB sowie das beauftragte Unternehmen werden bemüht sein, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.

Für Rückfragen steht Ihnen beim KMB Frau Sina Peters (06251/109636) zur Verfügung.

 

Kanalschachtsanierung Ernst-Ludwig-Promenade / Darmstädter Straße

Eigenkontrollverordnung: KMB organisiert Kanaluntersuchungen im Verbandsgebiet

Im Interesse des Boden- und Grundwasserschutzes ist es wichtig, dass Abwasserkanäle dicht sind und das Schmutzwasser nicht aufgrund von Leckagen oder Beschädigungen in den Boden oder ins Grundwasser gelangt. Um dies zu gewährleisten, wurde in der Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen festgelegt, dass alle Zulaufkanäle zum öffentlichen Kanal auf ihre Dichtheit untersucht und gegebenenfalls saniert oder ausgetauscht werden müssen.

Die Verantwortung dafür tragen die jeweiligen Eigentümer – im privaten Bereich ab der Grundstücksgrenze der Hauseigentümer und im öffentlichen Bereich die Kommune beziehungsweise die von ihr beauftragte Institution. Für die Kommunen Bensheim, Lautertal und Einhausen ist das der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße, kurz KMB.

Im Interesse einer effizienten und zudem bürgerfreundlichen Verfahrensweise wird der KMB zur Entlastung der Grundstückseigentümer in seinem Verbandsgebiet sowohl für die öffentlichen als auch für die privaten Hausanschlüsse die Umsetzung der EKVO organisieren. Das heißt, Grundstückseigentümer in Bensheim, Lautertal und Einhausen müssen sich nicht um die Einhaltung von Fristen und die Beauftragung von Kanaluntersuchungen kümmern. Diese Abwicklung der Aufgaben übernimmt in den Verbandskommunen der Zweckverband.

Insgesamt geht es dabei um rund 23 500 zu untersuchende Hausanschlüsse, wovon etwa 18 000 auf Bensheim, circa 2800 auf Lautertal und circa 2700 auf Einhausen entfallen. Direkte Kosten entstehen dem Grundstückseigentümer dadurch nicht. Vielmehr werden die entstehenden Kosten über eine Umlage bei den Abwassergebühren auf alle Gebührenzahler verteilt.

„Wir sind der Meinung, dass diese Regelung für alle Beteiligten die effektivste und sinnvollste Verfahrensweise ist. Sie entlastet die Grundstückseigentümer und sie vermeidet zeitaufwendige Abstimmungen zwischen den öffentlichen und privaten Untersuchungen“,

so KMB-Geschäftsführer Frank Daum.

„Vor allem schützt sie die Hauseigentümer wirksam vor vermeintlich günstigen aber im Nachgang überteuerten Angeboten von Firmen, welche die Unwissenheit der Bürger mit dem Hinweis auf gesetzliche Regelungen ausnutzen“,

ergänzt Verbandsvorsitzender Erster Stadtrat Helmut Sachwitz.

„Niemand im Verbandsgebiet sollte sich deshalb auf irgendwelche unaufgeforderten Angebote zur Kanaluntersuchung einlassen.“

Für die Untersuchung der Hausanschlüsse reicht das Zeitfenster bis zum 31. Dezember 2024 für alle vor 1996 hergestellten Zuleitungskanäle. Hausanschlüsse, die ab 1996 gebaut oder dauerhaft saniert wurden gelten als erstmals erfasst und müssen erst in einem Wiederholungsintervall von 30 Jahren ab dem 1. 1. 2010 erneut untersucht werden, also bis 2040.

Bei Nachfragen und weiterem Informationsbedarf gibt der Zweckverband gerne Auskunft.

Kanaluntersuchungen: Zweckverband empfiehlt Hauseigentümern Zurückhaltung bei Aufträgen

In Bensheim gibt es rund 18 000 Hausanschlüsse, die bis zum Jahr 2025 auf ihre Dichtigkeit hin untersucht werden müssen. So will es die Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen, die im vergangenen Jahr novelliert wurde. Damit soll verhindert werden, dass Boden und Grundwasser wegen undichter Abwasserleitungen verschmutzt werden.

Die Verantwortung dafür tragen die jeweiligen Eigentümer – im privaten Bereich ab der Grundstücksgrenze der Hauseigentümer und im öffentlichen Bereich die Kommune beziehungsweise die von ihr beauftragte Institution. In Bensheim ist das der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße, kurz KMB.

Für die Umsetzung der Kontrolluntersuchungen ergeben sich für den Zweckverband verschiedene Möglichkeiten. Denkbar wäre, dass die KMB die Kanäle bis zur Grundstücksgrenze untersucht, danach hat sich der jeweilige Eigentümer um die Überprüfung zu kümmern.

Alternativ könnte durch den KMB aber auch die komplette Untersuchung vorgenommen werden, dann wäre die Kostenerstattung für den privaten Bereich gesondert zu regeln. Auch hier wären verschiedene Möglichkeiten denkbar. Entweder werden die Kosten für die Untersuchung ab der Grundstücksgrenze dem Eigentümer in Rechnung gestellt oder der Gesamtaufwand für die insgesamt 18 000 Hausanschlüsse wird über eine Umlage bei den Abwassergebühren auf alle Gebührenzahler verteilt.

Wie KMB-Geschäftsführer Frank Daum dem Magistrat in dessen jüngster Sitzung mitteilte, werden zurzeit im gesamten Verbandsgebiet 120 Hausanschlüsse in einer Erprobungsphase untersucht. Aufgrund der dabei gemachten Erfahrungen soll dann entschieden werden, auf welche Weise die Richtlinien der Eigenkontrollverordnung Abwasser dann umgesetzt werden. Die Hauseigentümer können diese Entscheidung in aller Ruhe abwarten, denn das Zeitfenster reicht für Häuser ab dem Baujahr 1995 bis zum Jahr 2025. Bei älteren Gebäuden wurden die Hausanschlüsse bereits untersucht. Aus diesem Grund empfiehlt der Zweckverband den Hauseigentümern Zurückhaltung bei eventuellen Untersuchungsaufträgen, für die es derzeit keinen Zeitdruck gibt.

Bei Nachfragen und weiterem Informationsbedarf gibt der Zweckverband gerne Auskunft.