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Verstopfte Kanalanschlüsse

Der KMB informiert:

Der KMB als Abwasserbeseitigungspflichtiger stellt in letzter Zeit vermehrt fest, dass sich Meldungen von Grundstückseigentümern zu Kanalverstopfungen häufen.

Die Meldungen gehen beim KMB in der Regel jedoch erst ein, nachdem der Betroffene eine Fremdfirma zur Beseitigung der Verstopfung beauftragt hat und es nun um Regelungen der Kostenübernahme geht. Dies führt dann meist zu Diskussionen, nicht zuletzt auch wegen der Ursache der Verstopfung.

In den Verbandskommunen Bensheim, Lautertal und Einhausen ist nach der geltenden Entwässerungssatzung der KMB im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze verantwortlich für die Abwasseranlage.

Der KMB empfiehlt daher den Grundstückseigentümern in seinem Verbandsgebiet bei Feststellung einer Verstopfung zunächst den KMB zu informieren. Dieser veranlasst dann in Abstimmung mit dem Betroffenen eine Kanalinspektion und Ortung des Schadens durch ausgewählte Fachfirmen.

Die zertifizierten Kanalsanierungsberater des KMB werten anschließend die Ergebnisse der Kanalinspektion aus und schlagen eine technisch saubere Lösung zur Beseitigung der Verstopfung vor. In einigen Fällen ist eine Beseitigung der Verstopfung auch in geschlossener Bauweise möglich, so dass ein Aufgraben vermieden werden kann.

Stellt sich heraus, dass die Verstopfung im öffentlichen Bereich ist, trägt der KMB gemäß Entwässerungssatzung auch die Kosten für deren Beseitigung.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie den KMB an oder schreiben eine Email an info@kmb-bensheim.de

Der KMB ist im Notfall auch täglich rund um die Uhr unter der Telefonnummer 06251 / 10960 erreichbar.