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Der KMB informiert: Der Starkregen und das Kanalsystem

Die häufigen lokalen Starkregen in den letzten Wochen und die daraus resultierenden Niederschlagsabflüsse überstiegen teilweise die Leistungsfähigkeit des Kanalsystems. Durch die Wassermassen war die Aufnahmekapazität der Kanäle kurzzeitig erschöpft und der Wasserpegel in den Kanalschächten erreichte die Oberkante der Straße. In der Folge konnte es zu Überflutungen durch Austritt von Kanalwasser an der Oberfläche oder bei fehlenden Sicherungssystemen zum Rückstau von Abwasser in Gebäudekellern kommen.

Der KMB als Abwasserbeseitigungspflichtiger trägt bereits heute durch kompetente Planung und den nachhaltigen Betrieb der Kanäle aktiv zum Schutz der Kanäle vor den Folgen durch Starkregen bei. Hierzu zählen insbesondere die Schaffung von Regenrückhalteräumen und die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Kanalisation.

Die Grundlage für die Dimensionierung der Kanäle bilden statistisch berechnete Regenmengen. Die Dimensionierung erfolgt unter der Berücksichtigung, dass auch vereinzelt ein Starkregen (sog. Bemessungsregen) aufgenommen werden kann, der statistisch jedoch ungefähr nur alle drei bis fünf Jahre auftritt.

In den letzten Jahren erfolgten zudem zahlreiche Investitionen in das Kanalnetz, um Schäden durch starke Regenfälle zu verringern.

Der Bau von Kanälen, die solche Wassermengen, wie sie in den letzten Wochen auftraten, vollständig ableiten können, ist jedoch wirtschaftlich nicht realisierbar. Die Kosten für die entsprechende Vergrößerung sämtlicher Kanäle müssten auf die Abwassergebühren umgelegt werden, obwohl es sich bei den Starkregen der vergangenen Wochen in der Regel um lokale Ereignisse handelt. Dies würde einerseits einen enormen Anstieg der Abwassergebühren für die Bürger und Unternehmen mit sich bringen, der nicht tragbar wäre. Andererseits ist im Stadtkern durch die dichte Bebauung und den mit Leitungen durchzogenen Straßen kaum Platz für weiteren Rückhalteraum.

Der Umgang mit Starkregen kann sich jedoch nicht allein auf die öffentlichen Entwässerungssysteme und die öffentlichen Vorsorgemaßnahmen beschränken.

Aus diesem Grund wird seitens des KMB auf Folgendes hingewiesen: Jeder Hausbesitzer ist für den Schutz seines Gebäudes gegen den Rückstau des Abwassers in Kellerräumen selbst verantwortlich. Hausbesitzer haften auch gegenüber ihren Mietern für so entstandene Schäden.

Ohne geeignete Rückstausicherung kann bei einer Überlastung der Kanalisation infolge von Starkregen der Gebäudekeller überschwemmt werden, was teils zu gravierenden Schäden am Gebäude führen kann.

Gegen den Rückstau gibt es mehrere Lösungsansätze. Diese finden Sie unter anderem auf der Homepage des KMB unter https://kmb-bensheim.de/rueckstau-aus-kanalsystem/.

Grundsätzlich sollte man sich bei allen Maßnahmen von einem Fachmann beraten lassen. Architekten oder Sanitärinstallateure helfen gerne weiter, wenn es um die optimale – und rechtlich geforderte – Planung der Hausentwässerung geht.

Aber auch die beste Planung und Ausführung hilft nicht viel, wenn die installierten Anlagen nicht regelmäßig durch Fachkundige gewartet werden. Für Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse gibt es je nach Ausführung empfohlene bzw. vorgeschriebene Wartungsintervalle von einem bis zu einem halben Jahr.

Die genauen technischen Bestimmungen für Entwässerungsanlagen auf Grundstücken und in Gebäuden sind nachzulesen in der DIN 1986.

Bei Missachtung der technischen Bestimmungen schränken Versicherungen Entschädigungen ein oder lehnen sie sogar ab. Schadenersatzansprüche gegenüber Kommunen sind in aller Regel ausgeschlossen, da der Rückstau in Misch- und Abwasserkanälen planmäßig vorgesehen ist.

Gern steht auch der KMB im Bedarfsfall beratend zur Seite. Als fachkundige Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Stadtentwässerung und Kanalbetrieb Herr Mischler (Tel.: 06251 / 1096-16, Email: juergen.mischler@kmb-bensheim.de) und Herr Wondrak (Tel.: 06251 / 1096-19, Email: wolfgang.wondrak@kmb-bensheim.de) zur Verfügung.

 

Kläranlage als Herzstück des Verbands

KMB: Millionen-Investitionen in die Anlage und das Kanalnetz / Abwassergebühren im Vergleich zu den Nachbarstädten mit am günstigsten

Artikel aus dem Bergsträßer Anzeiger vom 17.12.2015 von Redaktionsmitglied Dirk Rosenberger

 

BENSHEIM. Kläranlagen taugen nicht unbedingt als Vorzeigeobjekte. Wenn Städte und Gemeinden über ihre Vorzüge sprechen, genießen  Funktionseinrichtungen nicht die höchste Priorität. Beim Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) sieht man das etwas anders. Das verbandseigene Werk an der Hartbrücke in Bensheim gilt als eines der leistungsfähigsten in Hessen.

 

4,8 Millionen Euro hat der KMB allein in den vergangenen vier Jahren investiert – unter anderem in die Erweiterung des Rechengebäudes, die Erneuerung des Blockheizkraftwerks und den Bau einer Netzersatzanlage, um bei Stromausfall den Betrieb sicherstellen zu können. Darauf wiesen  Geschäftsführer Frank Daum und Verbandsvorsitzender Helmut Sachwitz in einem Bilanzgespräch hin.etwas anders. Das verbandseigene Werk an der Hartbrücke in Bensheim gilt als eines der leistungsfähigsten in Hessen.

 

Ausgelegt ist die Anlage für 90.000 Einwohnerwerte. Momentan sind 60.000 angeschlossen. Die Differenz erklärt sich mit der Schließung der Papierfabrik Euler vor acht Jahren. Das Unternehmen allein hatte umgerechnet einen Verbrauch von 20.000 bis 25.000 Einwohnern. In den nächsten Jahren soll der Modernisierungskurs fortgeführt werden. Dabei müssen einige gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Weil ab 2017 Klärschlamm nicht mehr als landwirtschaftlicher Dünger verwendet werden darf, braucht es eine alternative Lösung – die vermutlich auf Verbrennung hinausläuft. Allerdings nicht vor Ort, sondern bei einem externen Dienstleister.

 

Eine vierte Reinigungsstufe, die Arzneimittelrückstände aus der Anlage herausfiltert, ist laut Helmut Sachwitz zurzeit kein Thema. Es
gebe weder eine gesetzliche Verpflichtung noch seien Grenzwerte festgelegt worden. Vorsorglich habe man aber klären lassen, mit welchen Kosten und Flächenbedarf ein solcher Schritt verbunden sei. Präventiv wird man aber nicht tätig werden und Geld dafür in die Hand nehmen. „Das wäre in der jetzigen Situation unnötig und würde letztlich nur zu einer Belastung der Bürger führen“, meinte Sachwitz.

 

Stichwort Gebühren: Der KMB sieht sich im Vergleich zu anderen Kommunen in der Nachbarschaft wirtschaftlich gut aufgestellt. In
Bensheim kommt es ab 2016 zu einer Senkung von 1,75 auf 1,65 Euro je Kubikmeter Abwasser. In Lautertal muss allerdings erhöht werden – von 3,48 auf 3,64 Euro (wir haben berichtet). Geschäftsführer Frank Daum führt die Diskrepanz zwischen Bensheim und Lautertal auf zwei Faktoren zurück: Den unterschiedlichen Wasserverbrauch pro Kopf und die Länge des Kanalnetzes. Das ist in der Gemeinde umgerechnet 27 Prozent pro Kopf länger als in der Stadt – die geografische Lage gereicht Lautertal in diesem Fall zum Nachteil. Ein höherer Unterhaltungswert der Anlagen schlägt sich ebenfalls im Preis nieder.

 

Im interkommunalen Vergleich stehe der KMB mit Bensheim, Einhausen und Lautertal bei den Gebühren dennoch gut da, verweist
Daum beispielhaft auf Biblis (3,97 Euro), Heppenheim (3,10 Euro) und Lorsch (3,17 Euro). In Einhausen müssen die Bürger momentan 2,40 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser zahlen.

 

Deutlich mehr Geld als in die Kläranlage mussten seit 2011 in das Kanalnetz selbst gesteckt werden. Elf Millionen Euro kamen unterm Strich zusammen. Etwas mehr als die Hälfte wurde in Bensheim investiert. Die Erschließung von Neubaugebieten wie jetzt in Schwanheim und in Auerbach spielen dabei eine Rolle. Auch bei der Abwasserbeseitigung plant der Zweckverband bereits für die Zukunft. Ein  Generalentwässerungsplan für das gesamte Verbundgebiet muss erstellt werden, weil der bisherige nicht flächendeckend und zudem veraltet ist. Außerdem soll der Anteil von Fremdwasser im Kanalnetz reduziert werden. Besonders in den Hanglagen von Lautertal, Gronau, Zell und Hochstädten kommt es zu Belastungen. Daum bezifferte den Anteil auf 30 Prozent. „Das führt unter anderem zu einem höheren Energieaufwand bei den Pumpstationen.“ Mit einem Sanierungskonzept sollen die „Löcher“ im Netz gestopft werden.

 

95 Mitarbeiter, drei Kommunen

  • Der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße wurde 1964 als Abwasserverband Bensheim-Lautertal gegründet.
  • Der Neubau des Klärwerks 1974 war ein erster Meilenstein in der Geschichte des KMB.
  • 1992 trat die Gemeinde Einhausen dem Abwasserverband bei, aus dem 2004 schließlich der Zweckverband wurde.
  • Zuvor hatte man im Jahr 2001 die Aufgaben im Straßen- und Ingenieurbau von der Stadt Bensheim übernommen. Seit 2002 befinden
    sich die Kanalnetze der drei Kommunen im Besitz des Zweckverbands.
  • 2011 folgte die Eingliederung des Eigenbetriebs Bauhofservice Bensheim. Zum 1. Januar 2016 übernimmt der KMB auch die Aufgaben des Bauhofs Lautertal.
  • Die Mitarbeiterzahl ist von 24 im Jahr 2010 auf 95 zum 1. Januar 2016 gestiegen. Aus Lautertal stoßen elf Personen zum Team.
  • Der KMB beschäftigt drei Auszubildende, darunter zum ersten Mal im Bereich der Kläranlage. Der Lehrling ist seit August mit an Bord.
  • Der Jahresumsatz beläuft sich auf 15,9 Millionen Euro (2010: 8,9 Millionen). Die Bilanzsumme beträgt 58,8 Millionen.
  • Die Eigenkapitalquote konnte in den vergangenen fünf Jahren von 3,8 auf 11,1 Prozent erhöht werden.
  • Die Verbindlichkeiten haben sich seit 2010 von 46,2 Millionen auf 43,8 Millionen Euro leicht reduziert.
  • Die Zinsentwicklung verläuft nach Angaben der Geschäftsführung ebenfalls positiv. Durch die Umschuldung eines Darlehens in Höhe von zwölf Millionen Euro im Jahr 2011 konnte die Belastung in den vergangenen zehn Jahren um fast eine Million Euro reduziert werden.

Bürgerinformation in der Lautertalhalle

In der Gemeinde Lautertal wird zum 01.01.2014 die Niederschlagswassergebühr und damit verbunden die Splittung der Abwassergebühren in Schmutzwasser und Niederschlagswasser eingeführt.

Wie sich das künftig auf die Gebührenabrechnung auswirkt und was im Vorfeld der Neuregelung dafür auch von den Bürgerinnen und Bürgern zu tun ist, wird an diesem Mittwoch (31.) in einer Informationsveranstaltung ausführlich besprochen.

Dazu laden die Gemeinde Lautertal und der für die Abwasserbeseitigung zuständige Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) in die Lautertalhalle ein.

Im Rahmen dieser Veranstaltung, die um 19 Uhr beginnt, wird über das grundsätzliche Thema der getrennten Abwassergebühr, über die Auswirkungen auf die Gebühren und über den Flächenermittlungsbogen informiert, den jeder Hauseigentümer erhalten wird.

Abwassergebühren werden gerechter verteilt – Lautertal führt Niederschlagswassergebühr ein

Bürgerinformationsveranstaltung am 31.10.2012 in der Lautertalhalle

Rund 255.000 Kubikmeter Abwasser wurden im vergangenen Jahr in der Gemeinde Lautertal durch den für die Abwasserbeseitigung zuständigen Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) entsorgt.

Berechnet wurde das über den Bezug des Frischwassers mit einer Gebühr von 4,10 EUR pro Kubikmeter, in der alle Kosten für die Sammlung, Reinigung und Beseitigung des Abwassers enthalten sind. Das war bei einer Unterdeckung des Gebührenhaushalts von rund 240.000 EUR nicht nur defizitär, es war auch ungerecht.

Denn Abwasser ist nicht gleich Abwasser. So gibt es das vor allem in Haushalten anfallende Schmutzwasser, das einen hohen Reinigungs- bzw. Entsorgungsaufwand erfordert und es gibt das weninger belastete Niederschlagswasser, das über Dachflächen und befestigte Grundstücksflächen in die Kanalisation geleitet wird. Hauseigentümer wie beispielsweise Geschäfte oder Firmen, die nur wenig Frischwasser beziehen, aber die natürliche Versickerung des Niederschlagswassers wegen einer flächenmäßig großen Überbauung oder Befestigtung des Grundstücks hindern, waren bisher klar im Vorteil. Sie nahmen zwar das öffentliche Kanalnetz in Anspruch, wurden dafür aber zu einem unverhältnismäßig kleinen Gebührenanteil belastet.

Dieser ungerechten Verteilung hat der Gesetzgeber nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom September 2009 einen Riegel vorgeschoben und die Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu erheben.

Dieser Verpflichtung ist jetzt auch die Gemeinde Lautertal mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom Februar dieses Jahres nachgekommen. Danach soll mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in Lautertal die Niederschlagswassergebühr eingeführt werden. Mit der Umsetzung dieses Beschlusses wurde der KMB beauftragt. Der Zweckverband verfügt hier über fundierte Erfahrungen, denn sowohl in Bensheim als auch in Einhausen – den beiden weiteren Verbandsmitgliedern – wurde die Niederschlagswassergebühr schon vor Jahren eingeführt.

“Die wichtigste Voraussetzung für die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr ist die Ermittlung aller in die Kanalisation entwässernden Flächen”, machte KMB-Geschäftsführer Frank Daum deutlich, worum es geht. Rund 2.500 Grundstückseigentümer gibt es in der Gemeinde Lautertal, die angeschrieben und um die notwendigen Informationen gebeten werden. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Ermittlung zu erleichtern, wurde ein Erhebungsbogen ausgearbeitet, der sich ganz individuell auf das jeweilige Grundstück bezieht und auch die verschiedenen Varianten bei den Dachflächen oder die unterschiedlichen Arten bei Befestigung der Grundstücksfläche berücksichtigt. Auch die Nutzung von Zisternen oder Versickerungsanlagen spielt eine Rolle und ist entsprechend vorgesehen.

Um die Bürgerinnen und Bürger auf die Erhebung und die künftig gesplittete Abwassergebühr in Lautertal vorzubereiten, lädt die Gemeinde für den 31. Oktober zu einer Informationsveranstaltung in die Lautertalhalle ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die um 19.00 Uhr beginnt, wird über das grundsätzliche Thema der getrennten Abwassergebühr, über die Auswirkungen auf die Gebühren und über den Flächenermittlungsbogen informiert.

Nach dieser Veranstaltung werden Anfang November die ersten Erhebungsbögen in Reichenbach und Elmshausen versendet. Sukzessive folgen dann Lautern, Gadernheim und Raidelbach, Beedenkirchen, Wurzelbach, Schmal-Beerbach und Staffel und zum Schluss dann Breitenwiesen, Knoden und Schannenbach.

Für das Ausfüllen des Erhebungsbogens haben die Grundstückseigentümer etwa sechs Wochen Zeit. (kmb)