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Die Friedhofsverwaltung informiert zum Ablauf des Nutzungsrechts von Reihengräbern

Nach Ablauf des Nutzungsrechts an einer Reihengräbstätte ist diese vor einer Wiederbelegung abzuräumen. Gemäß § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim ist das Abräumen des Reihengrabfeldes vor der Wiederbelegung 3 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild an der Grabstätte bekannt zu machen.

Im Bergsträßer Anzeiger wird daher in der Ausgabe vom 15. Dezember 2012 folgende amtliche Bekanntmachung erscheinen:

Gemäß § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim werden die auf den städtischen Friedhöfen vorhandenen

Reihengräber bis einschließlich Beerdigungsjahr 1987

sowie die

Kinderreihengräber bis Beerdigungsjahr 1997

zur Abräumung aufgerufen.

Die Verfügungsberechtigten werden aufgefordert, die auf den Gräbern vorhandenen Pflanzen, Einfassungen, Grabzeichen usw. bis spätestens 28. Februar 2013 zu entfernen. Alles, was nach diesem Zeitpunkt auf den Gräbern noch vorhanden ist, wird durch die Stadt Bensheim abgeräumt und entsorgt bzw. geht in städtisches Eigentum über.