Eigenkontrollverordnung: KMB organisiert Kanaluntersuchungen im Verbandsgebiet
Im Interesse des Boden- und Grundwasserschutzes ist es wichtig, dass Abwasserkanäle dicht sind und das Schmutzwasser nicht aufgrund von Leckagen oder Beschädigungen in den Boden oder ins Grundwasser gelangt. Um dies zu gewährleisten, wurde in der Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen festgelegt, dass alle Zulaufkanäle zum öffentlichen Kanal auf ihre Dichtheit untersucht und gegebenenfalls saniert oder ausgetauscht werden müssen.
Die Verantwortung dafür tragen die jeweiligen Eigentümer – im privaten Bereich ab der Grundstücksgrenze der Hauseigentümer und im öffentlichen Bereich die Kommune beziehungsweise die von ihr beauftragte Institution. Für die Kommunen Bensheim, Lautertal und Einhausen ist das der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße, kurz KMB.
Im Interesse einer effizienten und zudem bürgerfreundlichen Verfahrensweise wird der KMB zur Entlastung der Grundstückseigentümer in seinem Verbandsgebiet sowohl für die öffentlichen als auch für die privaten Hausanschlüsse die Umsetzung der EKVO organisieren. Das heißt, Grundstückseigentümer in Bensheim, Lautertal und Einhausen müssen sich nicht um die Einhaltung von Fristen und die Beauftragung von Kanaluntersuchungen kümmern. Diese Abwicklung der Aufgaben übernimmt in den Verbandskommunen der Zweckverband.
Insgesamt geht es dabei um rund 23 500 zu untersuchende Hausanschlüsse, wovon etwa 18 000 auf Bensheim, circa 2800 auf Lautertal und circa 2700 auf Einhausen entfallen. Direkte Kosten entstehen dem Grundstückseigentümer dadurch nicht. Vielmehr werden die entstehenden Kosten über eine Umlage bei den Abwassergebühren auf alle Gebührenzahler verteilt.
„Wir sind der Meinung, dass diese Regelung für alle Beteiligten die effektivste und sinnvollste Verfahrensweise ist. Sie entlastet die Grundstückseigentümer und sie vermeidet zeitaufwendige Abstimmungen zwischen den öffentlichen und privaten Untersuchungen“,
so KMB-Geschäftsführer Frank Daum.
„Vor allem schützt sie die Hauseigentümer wirksam vor vermeintlich günstigen aber im Nachgang überteuerten Angeboten von Firmen, welche die Unwissenheit der Bürger mit dem Hinweis auf gesetzliche Regelungen ausnutzen“,
ergänzt Verbandsvorsitzender Erster Stadtrat Helmut Sachwitz.
„Niemand im Verbandsgebiet sollte sich deshalb auf irgendwelche unaufgeforderten Angebote zur Kanaluntersuchung einlassen.“
Für die Untersuchung der Hausanschlüsse reicht das Zeitfenster bis zum 31. Dezember 2024 für alle vor 1996 hergestellten Zuleitungskanäle. Hausanschlüsse, die ab 1996 gebaut oder dauerhaft saniert wurden gelten als erstmals erfasst und müssen erst in einem Wiederholungsintervall von 30 Jahren ab dem 1. 1. 2010 erneut untersucht werden, also bis 2040.
Bei Nachfragen und weiterem Informationsbedarf gibt der Zweckverband gerne Auskunft.
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