Amtliche Bekanntmachung
Abräumen von Reihen- und Kinderreihengräbern auf den städtischen Friedhöfen in Bensheim einschließlich Stadtteile
Gem. § 20 der Friedhofsordnung der Stadt Bensheim werden die auf den städt. Friedhöfen vorhandenen Reihengräber bis einschließlich Beerdigungsjahr 1998 sowie die Kinderreihengräber bis Beerdigungsjahr 2008 zur Abräumung aufgerufen.
Die Verfügungsberechtigten werden aufgefordert, die auf den Gräbern vorhandenen Pflanzen, Einfassungen, Grabzeichen usw. bis spätestens 29.02.2024 zu entfernen.
Alles, was nach diesem Zeitpunkt auf den Gräbern noch vorhanden ist, wird durch die Stadt Bensheim abgeräumt und entsorgt bzw. geht in städtisches Eigentum über.
Bensheim, den 30.10.2023
Magistrat der Stadt Bensheim
R a u b e r – J u n g
Erste Stadträtin
Veröffentlichung im Bergsträßer Anzeiger am 18.11.2023
Kontakt Friedhofsverwaltung
Frau May: Telefon 06251 / 10 96-77