Auch Grabmale müssen standsicher sein

Ab kommender Woche routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim

Auch ein Friedhof ist nicht frei von Unfallgefahren, denn es passiert weltweit leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und im schlimmsten Fall auch Menschen verletzen. Um dieses Gefährdungspotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr  die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Die diesjährigen Grabmalüberprüfungen auf den neun städtischen Friedhöfen beginnen voraussichtlich in der kommenden Woche ab dem 17. September (Dienstag). Beauftragt wurde dafür ein Fachunternehmen, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät  und  nach einem festgelegten Verfahren durchführt. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim richtet sich das Verfahren nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt.

Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende  Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.