Frisches Grün zwischen den Gräbern

Die Kriegsgräberstätte in Bensheim-Auerbach, im Volksmund häufig als Soldatenfriedhof bezeichnet, gehört zu den größten ihrer Art in Hessen.

Insgesamt 1961 Opfer des Zweiten Weltkrieges – 1385 deutsche und 576 ausländische Kriegstote – haben hier ihre letzte Ruhe gefunden.

Mit der feierlichen Einweihung durch den damaligen Hessischen Innenminister Heinrich Schneider wurde die Kriegsgräberstätte am 29. September 1957 in die Obhut der Stadt Bensheim gegeben. Seitdem gehört die westlich des Berliner Rings gelegene Kriegsgräberstätte zu den insgesamt zehn Friedhofsanlagen im Stadtgebiet von Bensheim, die von der Friedhofsverwaltung des Bauhofservice des KMB betreut werden.

Anders als bei den rein städtischen Friedhöfen, erhält die Stadt für den Soldatenfriedhof vom Land einen jährlichen Zuschuss zu den Pflege- und Unterhaltungsaufwendungen. Sind allerdings größere Arbeiten erforderlich, wie im vergangenen Jahr die Reinigung der Grabplatten und jetzt die Verlegung von Rollrasen, müssen andere Geldquellen zur Finanzierung erschlossen werden.

Erfreut überzeugten sich dieser Tage vom KMB Verbandsvorsteher Erster Stadtrat Helmut Sachwitz und Geschäftsführer Frank Daum von dem erfolgreichen Abschluss der jüngsten Gestaltungsarbeiten. Rund 2500 Quadratmeter Rollrasen wurden zwischen den Grabfeldern verlegt und präsentieren die Kriegsgräberstätte jetzt frisch ergrünt. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung durch das Hessische Ministerium des Innern und des Sports in Höhe von rund 25 000 Euro war diese Verbesserung in den vergangenen Wochen möglich. Die für diese Maßnahme von der Stadt Bensheim zu tragenden Kosten liegen bei 2400 Euro.

Damit kann die zentrale Gedenkveranstaltung am 18. November anlässlich des Volkstrauertages auf dem Soldatenfriedhof in Auerbach auch 55 Jahre nach ihrer Einweihung optisch in einem würdevollen Rahmen stattfinden.

Bürgerinformation in der Lautertalhalle

In der Gemeinde Lautertal wird zum 01.01.2014 die Niederschlagswassergebühr und damit verbunden die Splittung der Abwassergebühren in Schmutzwasser und Niederschlagswasser eingeführt.

Wie sich das künftig auf die Gebührenabrechnung auswirkt und was im Vorfeld der Neuregelung dafür auch von den Bürgerinnen und Bürgern zu tun ist, wird an diesem Mittwoch (31.) in einer Informationsveranstaltung ausführlich besprochen.

Dazu laden die Gemeinde Lautertal und der für die Abwasserbeseitigung zuständige Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) in die Lautertalhalle ein.

Im Rahmen dieser Veranstaltung, die um 19 Uhr beginnt, wird über das grundsätzliche Thema der getrennten Abwassergebühr, über die Auswirkungen auf die Gebühren und über den Flächenermittlungsbogen informiert, den jeder Hauseigentümer erhalten wird.

Einladung

…zu einer musikalisch-lyrischen Gedenkfeier am Totensonntag, den 25. November 2012

Einladung Gedenkfeier am Totensonntag

Abwassergebühren werden gerechter verteilt – Lautertal führt Niederschlagswassergebühr ein

Bürgerinformationsveranstaltung am 31.10.2012 in der Lautertalhalle

Rund 255.000 Kubikmeter Abwasser wurden im vergangenen Jahr in der Gemeinde Lautertal durch den für die Abwasserbeseitigung zuständigen Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) entsorgt.

Berechnet wurde das über den Bezug des Frischwassers mit einer Gebühr von 4,10 EUR pro Kubikmeter, in der alle Kosten für die Sammlung, Reinigung und Beseitigung des Abwassers enthalten sind. Das war bei einer Unterdeckung des Gebührenhaushalts von rund 240.000 EUR nicht nur defizitär, es war auch ungerecht.

Denn Abwasser ist nicht gleich Abwasser. So gibt es das vor allem in Haushalten anfallende Schmutzwasser, das einen hohen Reinigungs- bzw. Entsorgungsaufwand erfordert und es gibt das weninger belastete Niederschlagswasser, das über Dachflächen und befestigte Grundstücksflächen in die Kanalisation geleitet wird. Hauseigentümer wie beispielsweise Geschäfte oder Firmen, die nur wenig Frischwasser beziehen, aber die natürliche Versickerung des Niederschlagswassers wegen einer flächenmäßig großen Überbauung oder Befestigtung des Grundstücks hindern, waren bisher klar im Vorteil. Sie nahmen zwar das öffentliche Kanalnetz in Anspruch, wurden dafür aber zu einem unverhältnismäßig kleinen Gebührenanteil belastet.

Dieser ungerechten Verteilung hat der Gesetzgeber nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom September 2009 einen Riegel vorgeschoben und die Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu erheben.

Dieser Verpflichtung ist jetzt auch die Gemeinde Lautertal mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom Februar dieses Jahres nachgekommen. Danach soll mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in Lautertal die Niederschlagswassergebühr eingeführt werden. Mit der Umsetzung dieses Beschlusses wurde der KMB beauftragt. Der Zweckverband verfügt hier über fundierte Erfahrungen, denn sowohl in Bensheim als auch in Einhausen – den beiden weiteren Verbandsmitgliedern – wurde die Niederschlagswassergebühr schon vor Jahren eingeführt.

“Die wichtigste Voraussetzung für die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr ist die Ermittlung aller in die Kanalisation entwässernden Flächen”, machte KMB-Geschäftsführer Frank Daum deutlich, worum es geht. Rund 2.500 Grundstückseigentümer gibt es in der Gemeinde Lautertal, die angeschrieben und um die notwendigen Informationen gebeten werden. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Ermittlung zu erleichtern, wurde ein Erhebungsbogen ausgearbeitet, der sich ganz individuell auf das jeweilige Grundstück bezieht und auch die verschiedenen Varianten bei den Dachflächen oder die unterschiedlichen Arten bei Befestigung der Grundstücksfläche berücksichtigt. Auch die Nutzung von Zisternen oder Versickerungsanlagen spielt eine Rolle und ist entsprechend vorgesehen.

Um die Bürgerinnen und Bürger auf die Erhebung und die künftig gesplittete Abwassergebühr in Lautertal vorzubereiten, lädt die Gemeinde für den 31. Oktober zu einer Informationsveranstaltung in die Lautertalhalle ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die um 19.00 Uhr beginnt, wird über das grundsätzliche Thema der getrennten Abwassergebühr, über die Auswirkungen auf die Gebühren und über den Flächenermittlungsbogen informiert.

Nach dieser Veranstaltung werden Anfang November die ersten Erhebungsbögen in Reichenbach und Elmshausen versendet. Sukzessive folgen dann Lautern, Gadernheim und Raidelbach, Beedenkirchen, Wurzelbach, Schmal-Beerbach und Staffel und zum Schluss dann Breitenwiesen, Knoden und Schannenbach.

Für das Ausfüllen des Erhebungsbogens haben die Grundstückseigentümer etwa sechs Wochen Zeit. (kmb)

Halbzeit beim Kreisverkehr Berliner Ring/Europa-Allee

Bei der Herstellung des Kreisverkehrs Berliner Ring/Europa-Allee ist die Halbzeit erreicht. Die erste, östliche Hälfte des Kreisverkehrs wurde inzwischen asphaltiert und nach Fertigstellung der Restarbeiten kann der Verkehr voraussichtlich ab kommendem Wochenende in Richtung Norden über die neue Kreiselhälfte fließen.

Halbzeit beim Kreisverkehr Berliner Ring/Europa-Allee

Halbzeit beim Kreisverkehr Berliner Ring/Europa-Allee

Bis dahin müssen sich die Verkehrsteilnehmer noch gedulden, da auch die Umfahrung für den Verkehr von Norden in Richtung Süden noch fertiggestellt werden muss. Dafür wird in Höhe des Festplatzes der Damm durchbrochen, der Verkehr über den Festplatz und die Fahrgasse auf dem Parkplatz Badesee geleitet und über die vorhandene Ausfahrt wieder auf den Berliner Ring geführt. Für die Umfahrung wird auf dem Festplatz eine 3,50 Meter breite asphaltierte Fahrbahn erstellt.

Eine Regelung, die auch der für den Straßenverkehr zuständige Dezernent Adil Oyan zufrieden stellt. „Wie schon in der ersten Bauphase wird auch für die kommenden sechs bis acht Wochen der Verkehr uneingeschränkt und sicher fließen können, ohne die Bewohner der „Kappesgärten“ mit zusätzlichem Schleichverkehr zu belasten“, so Oyan. Ohne Ampelregelung gewährleiste die Umfahrung einen gesicherten und fließenden Verkehrsablauf auf dem Berliner Ring.

Noch etwa drei Wochen wird es dauern, bis auch die Europa-Allee wieder vom Berliner Ring befahrbar ist, da hier unter anderem noch Pflasterarbeiten bei den Geh- und Radwegen erforderlich sind. Nach Abschluss dieser Arbeiten kann der Verkehr Richtung Norden wieder nach rechts in die Europa-Allee einbiegen beziehungsweise aus der Europa-Allee nach rechts Richtung Auerbach ausfahren.

Zufrieden über den bisherigen reibungslosen und im Zeitplan befindlichen Ablauf der Baumaßnahme äußerten sich Baudezernent Helmut Sachwitz und Geschäftsführer Frank Daum vom Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB), der für die Stadt Bensheim die Straßenbaumaßnahme ausführt. Wenn auch die zweite Hälfte so reibungslos verlaufe, sei davon auszugehen, dass „der Kreisverkehr noch vor Weihnachten uneingeschränkt nutzbar ist“.

Soldatenfriedhof wegen Verlegung von Rollrasen gesperrt

Wenn im November anlässlich des Volkstrauertages wieder zur zentralen Gedenkfeier auf den Soldatenfriedhof in Auerbach eingeladen wird, werden die Besucher eine frisch ergrünte Anlage vorfinden.

Denn derzeit wird auf dem Soldatenfriedhof zwischen den Gräberreihen Rollrasen ausgelegt, weshalb die Anlage noch für die Dauer von etwa zwei Wochen gesperrt bleiben muss.

Die Friedhofsverwaltung hat sich zu dieser Maßnahme entschlossen, nachdem eine probeweise Verlegung in einer Grabzwischenreihe im vergangenen Herbst eine positive Auswirkung auf das Erscheinungsbild der Kriegsgräberstätte zeigte. Denn die vorhandene Rasenfläche weist inzwischen großflächige Lücken und Schadstellen auf, was sich negativ auf den Gesamteindruck der Anlage auswirkt.

Nachdem im vergangenen Jahr die Grabplatten professionell gereinigt wurden, soll die Aufwertung der Kriegsgräberstätte jetzt mit dem neuen Rollrasen fortgesetzt werden. Zur Finanzierung der Maßnahme wurden, wie schon bei der Reinigung der Grabplatten, Landesmittel beantragt und auch gewährt. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport stellt für die Verlegung des Rollrasens rund 25.000 Euro zur Verfügung. Der von der Stadt Bensheim zu tragende Teil liegt bei 2.400 Euro.

Seit Anfang der Woche wird von einer Fachfirma die Maßnahme ausgeführt und da der Rasen in der Phase des Anwachsens nicht betreten werden sollte, bleibt der Soldatenfriedhof noch für etwa zwei Wochen für Besucher gesperrt. Die Gedenkfeier anlässlich des Volkstrauertages am 18. November kann in gewohnter Weise stattfinden.

Routinemäßige Überprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim

Die wenigsten Menschen denken wohl daran, dass auch ein Friedhof nicht frei von Unfallgefahren ist. Aber es passiert weltweit leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch zum Teil auch Menschen verletzt werden.

Um dieses Gefährdungspotenzial so weit wie möglich auszuschließen, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen.

Dass einem Grabmal der Halt verloren geht, kann verschiedene Ursachen haben. Möglich sind Mängel bei der Aufstellung, wie etwa die mangelhafte Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel. Möglich ist aber auch, dass die Standfestigkeit nachträglich verloren geht. Sei es durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs.

Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf dem Friedhof Beschäftigten als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten, wobei Kinder und ältere Menschen hier besonders gefährdet sind.

Die diesjährigen Grabmalüberprüfungen auf den neun städtischen Friedhöfen beginnen voraussichtlich ab Mitte des Monats (15.). Beauftragt wurde dafür ein Fachunternehmen, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren durchführt. Auf den Friedhöfen der Stadt Bensheim richtet sich das Verfahren nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.