Bestattungsarten

Die Stadt Bensheim bietet auf ihren Friedhöfen folgende Bestattungsarten an:

Grabart

Beisetzungs-möglichkeiten

Erwerb

Verlängerung

Verfügbarkeit

Familiengrab - Einzelplatz


2 Särge und 
4 Urnen


2.000 € 
(30 Jahre)


67 € 
(pro Jahr)


auf dem Friedhof Bensheim–Mitte derzeit nicht mehr verfügbar

Familiengrab - Doppelplatz

4 Särge und 
8 Urnen

4.000 €
(30 Jahre)

134 € 
(pro Jahr)

auf dem Friedhof Bensheim–Mitte derzeit nicht mehr verfügbar

Familiengrab - Urnengrab

4 Urnen

850 €
(25 Jahre)

34 € 
(pro Jahr)

auf dem Friedhof Bensheim–Mitte derzeit nicht mehr verfügbar

Urnenkammer in Urnenstele


2 Urnen

1.400 €
(25 Jahre)

56 € 
(pro Jahr)

Waldfriedhof, Friedhof Auerbach, Friedhof Fehlheim, Friedhof Gronau, Friedhof Schönberg


Baumgrabstätte; Baumquartal

3 Urnen je
Baumquartal

1.900 €
(25 Jahre)

76 € 
(pro Jahr)

auf allen Bensheimer Friedhöfen verfügbar
Familiengrab - Raseneinzelplatz mit Grabpflege durch die Stadt

2 Särge und 
4 Urnen

3.100 € 
(30 Jahre)

103 € 
(pro Jahr)

nur auf dem Friedhof in Auerbach verfügbar
Familiengrab - Rasendoppelplatz mit Grabpflege durch die Stadt

4 Särge und 
8 Urnen

6.200 € 
(30 Jahre)

206 € 
(pro Jahr)

nur auf dem Friedhof in Auerbach verfügbar
Familiengrab -
Kindergrab für Verstorbene von bis zu 5 Lebensjahren

1 Sarg

900 € 
(20 Jahre)

45 € 
(pro Jahr)

auf dem Friedhof Bensheim–Mitte nicht verfügbar

Reihengrab

1 Sarg und 
ggf. 1 Urne

1.200 € 
(25 Jahre)

Die Verlängerung eines
Reihengrabes ist nicht möglich
auf dem Friedhof Bensheim–Mitte nicht verfügbar

Rasenreihengrab mit Grabpflege durch die Stadt

1 Sarg und 
ggf. 1 Urne

2.400 € 
(25 Jahre)

Die Verlängerung eines
Reihengrabes ist nicht möglich
nur auf dem Friedhof in Auerbach verfügbar

Kinderreihengrab für Verstorbene von bis zu
5 Lebensjahren

1 Sarg

650 € 
(15 Jahre)

Nach Ablauf der 15 Jahre
kann dieses Grab in ein Familiengrab – Kindergrab umgewandelt und dann verlängert werden

auf dem Friedhof Bensheim–Mitte nicht verfügbar

anonymer Urnengrabplatz mit Grabpflege durch die Stadt
(Die Beisetzung erfolgt hier un- widerruflich, eine spätere Umbettung ist nicht möglich)

1 Urne

750 € 
(20 Jahre)

 

nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof in Auerbach verfügbar

Beisetzungsgebühren

Für Beisetzungen und sonstige Dienstleistungen werden folgende Gebühren erhoben:


Art der Beisetzung

Gebühren

Urnenbeisetzung (Erdgrab)

340 €

Urnenbeisetzung (Urnenkammer)

210 €

Beisetzung der Leiche eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem 5. Lebensjahr

900 €
(in einem Reihengrab oder in ein Familiengrab (normale Lage 1,80m))
1.150 €
(in ein Familiengrab tief (2,50m))

Beisetzung der Leiche eines Kindes
bis zum 5. Lebensjahr

550 €
(in einem Kinderreihengrab oder in einem Kinderfamiliengrab)
650 €   
(in einer Familiengrabstätte normal (1,80 m))
900 €   
(in einer Familiengrabstätte tief (2,50 m))

Beisetzung einer Tot- oder Fehlgeburt
(vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats verstorben)

130 €   
(in ein Familiengrab oder in das auf dem Friedhof Bensheim-Mitte befindliche Totgeburtengrab (Sammelgrab, öffentlich zugänglich))

Gebühren für weitere Dienstleistungen


Art der Dienstleistung

Gebühren

Nutzungsrecht an Grabeinfassungen (Gehwegplatten) – Reihengrabstätte (Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg)

260 €

Nutzungsrecht an Grabeinfassungen (Gehwegplatten) – Familieneinzelgrabstätte (Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg)

360 €

Nutzungsrecht an Grabeinfassungen (Gehwegplatten) – Familiendoppelgrabstätte (Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg)

490 €

Nutzungsrecht an Grabeinfassungen (Gehwegplatten) – Kinderreihengrabstätte (Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg)

120 €

Nutzungsrecht an Grabeinfassungen (Gehwegplatten) – Kinderfamiliengrabstätte (Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg)

160 €

Nutzungsrecht an Grabeinfassungen (Gehwegplatten) – Urnengrabstätte (Abt. K Friedhof Mitte, Waldfriedhof und neuer Teil Friedhof Schönberg)

190 €

Nutzung offene Trauerhalle (Bensheim–Zell oder Bensheim–Gronau)

60 €

Nutzung geschlossene Trauerhalle (alle Friedhöfe außer Zell und Gronau)

150 €

Nutzung der Friedhofskirche auf dem Friedhof Bensheim–Mitte

180 €

Aufbewahrung und Kühlung einer Leiche 130 €
Umschreibung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte 45 €
Genehmigungsgebühr für stehende Grabdenkmäler 90 €
Genehmigungsgebühr für liegende Steine, Abdeckplatten und Einfassungen

70 €

Verwaltungsgebühr bei vorzeitiger Grabrückgabe (vor Ablauf der Ruhefrist)

45 €

Pflegepauschale für vorzeitig zurückgegebene Erdgrabstätten 30 € je angefangenem Kalenderjahr
bis zum Ablauf der Ruhefrist
Pflegepauschale für vorzeitig zurückgegebene Urnenerdgrabstätten 10 € je angefangenem Kalenderjahr
bis zum Ablauf der Ruhefrist

Die Bestattungsarten und Gebühren sind in der Friedhofsordnung sowie in der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bensheim geregelt. Die Satzungen können Sie hier herunterladen:

Friedhofsgebührenordnung (ca 49 KB)Friedhofsordnung (ca 123 KB)